Das Ansbacher Verwaltungsgericht teilt die Bedenken bayerischer Datenschützer bezüglich der in AUtos angebrachten Dashcams.

Ansbach. Gefährden Dashcams den Datenschutz? Im Rechtsstreit um den Einsatz von Auto-Videokameras teilt das Ansbacher Verwaltungsgericht weitgehend die Bedenken bayerischer Datenschützer. Aus formellen Gründen könnte ein von der Datenschutzbehörde verhängtes Verbot solcher Videoaufnahmen aber dennoch gekippt werden, deutete die Kammer am Dienstag in der mündlichen Verhandlung an. Das Urteil selbst kündigte das Gericht frühestens für den Dienstagnachmittag an. Möglicherweise liege es auch erst an diesem Mittwoch vor.

Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der knapp zweistündigen Verhandlung deutlich: Autofahrer, die Videos mit sogenannten Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls. Im konkreten Fall sei der Verbotsbescheid des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht aber möglicherweise nicht ausreichend eindeutig formuliert und damit nicht rechtswirksam, deutete der Kammervorsitzende an.