Zu 65 Jahre Grundgesetz

Ein 65. Jahrestag ist eigentlich kein Anlass für besondere Gedenkveranstaltungen. Wenn Bundesrat und Bundestag dennoch an die Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 erinnerten, hatten sie besten Grund dazu. Diese Verfassung ist die beste, die das Land je hatte. Sie ist eine Antwort auf die Zeit dunkelster deutscher Geschichte, schreibt keine Gesellschaftsordnung en détail fest und ist flexibel, um neue gravierende Herausforderungen aufzunehmen. Welcher Freiheitsgeist vom „GG“ ausgeht, wurde in der Feierstunde des Bundestags einmal mehr deutlich. Mit dem Deutsch-Iraner Navid Kermani hielt kein Schönredner die Festrede, sondern ein Intellektueller, der Deutschlands im Grundgesetz verbrieftes Recht auf Asyl für politisch Verfolgte als zu eng und „herzlos“ anprangerte. Darüber lässt sich streiten. Aber dass ein solcher Disput geradezu gewollt ist, spricht für Toleranz und Liberalität, die ihresgleichen sucht.

BERLINER MORGENPOST

Und der Bundespräsident? Der schwieg – und klatschte aber Beifall. Und zwar auch jenem Redner, der tatsächlich den Satz des Tages gesprochen hatte: Das Grundgesetz sei die beste Verfassung in der Geschichte Deutschlands, das gelte gerade auch für die ehemaligen Bürger der DDR, sagte – und jetzt kommt es: Gregor Gysi. Das ist insofern verblüffend, als es gerade auch unter Linken immer wieder Stimmungsmache dahingehend gibt, als sei diese um den Osten erweiterte Bundesrepublik eben nicht in bester Verfassung. Das böse Wort vom Anschluss geistert schließlich noch immer durch manche Debatte

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