Zum EuGH-Gutachten über Hartz IV

Der Generalanwalt unterstützt die deutsche Argumentation: Die Mitgliedstaaten dürften den Missbrauch verhindern, der durch „Sozialtourismus“ entsteht, und sie dürften ihre sozialen Systeme vor Überlastung schützen. Das ist hart, aber durchaus angemessen und gerecht. Aber Deutschland sollte dann auch den EU-Bürgern effektiv helfen, die aus der Not kommen und arbeiten wollen. Stuttgarter Zeitung

Wie erkennt man „Sozialtouristen“? Sind das ausländische Reisende, die sich im sonnigen Sozialstaat D. mal so richtig verwöhnen lassen wollen? In den meisten Fällen ist „Armutsflüchtling“ wohl der treffendere Begriff. Viele haben bittere Not hinter sich gelassen. Westdeutsche Allgemeine

Zur Frage, ob „Armutsmigranten“ Anspruch auf Leistungen haben, bahnt sich ein Paradigmenwechsel an. Kommen EU-Zuwanderer nur hierher, um von den Sozialsystemen zu profitieren, wird ihnen das nicht gelingen. Der EU-Anwalt verneint den Anspruch. Erfahrungsgemäß wird der EuGH (die deutsche Haltung) ebenfalls als europarechtskonform einstufen. Nürnberger zeitung

Der EuGH wird in den kommenden Monaten genau über diesen Fall entscheiden und sich dann grundsätzlich zur Frage äußern müssen, ob die pauschale deutsche Ausschlussklausel mit dem EU-Recht vereinbar ist. Angesichts der emotional geführten Debatte ist es vielleicht ganz gut, dass es vor der Europawahl kein Grundsatzurteil dazu gibt. Berliner Zeitung