Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter und Ombudsmann des Hamburger Abendblatts, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der Institutionen und Unternehmen. Er kümmert sich auch um redaktionelle Anliegen von Lesern.

Dokument ungültig, 93-Jähriger ratlos

Karl G., 93, Polizeibeamter im Ruhestand, schreibt: „Mein Personalausweis ist leider Ende des Jahres 2011 abgelaufen und müsste verlängert werden. Der mehrfache Versuch durch Hilfspersonen von mir, beim Einwohnermeldeamt Süderelbe eine Verlängerung des Ausweises zu erreichen, ist leider bisher ergebnislos geblieben. Ich habe die Pflegestufe II und kann daher aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst beim Amt vorbeischauen. Eine Verlängerung wurde mir stets verweigert, da ich nicht persönlich dort erschienen bin. Das kann ich vor allem deswegen nicht nachvollziehen, weil ich ein ärztliches Attest meines Internisten habe und das auch mit eingereicht habe, das mir eindeutig bescheinigt, dass ich nicht persönlich zu dem Amt gehen kann. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich eine Verlängerung des Ausweises erreichen kann, ohne dass ich dort persönlich vorspreche? Gibt es keinen Außendienst, der bei mir vorbeikommt und mir in dieser Sache hilft, sich davon überzeugt, dass ich existiere?“

Beatrice Göhring vom Informationsmanagement des Bezirksamts Harburg, nimmt Stellung : „Bei solchen Sachverhalten wird grundsätzlich eine Befreiung von der Ausweispflicht angeboten. Die Ausweispflichtbefreiung kann von einer formlos bevollmächtigten Person unter Vorlage eines gültigen Ausweises oder Reisepasses beantragt werden. Das ebenso erforderliche ärztliche Attest liegt in diesem Fall ja bereits vor. Der abgelaufene Ausweis sollte ebenso vorgelegt werden. Die Ausweispflichtbefreiung ist gebührenfrei und wird sofort ausgestellt. Die Möglichkeit der Ausweisverlängerung durch einen Dritten mit einer Vollmacht ist gesetzlich leider ausgeschlossen. Wenn Herr G. also das möchte, ist es leider notwendig, dass er persönlich im Amt erscheint. Gern vereinbaren wir dazu auch einen individuellen Termin, sodass er keine Wartezeit hat.“

Keine Fragen sind mehr offen, Rentner G. muss sich jetzt entscheiden. Er sagt: „Ich werde dann wohl jemanden bevollmächtigen, mich von der Ausweispflicht befreien zu lassen.“

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