Hamburgs Wohnungsunternehmen Saga GWG verlangt in einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung von Mietinteressenten die Vorlage sensibler Personendaten. Hamburgs oberster Datenschützer will das prüfen.

Hamburg Hamburgs Wohnungsunternehmen Saga/GWG hält sich bei der Vermietung neuer Wohnungen offenbar nicht an Vorgaben des Datenschutzbeauftragten. In der Einladung zu einer Informationsveranstaltung „Wohnen am Suttnerpark“ werden von Interessenten Auskunft zum Arbeitgeber und zum Einkommen verlangt. Das verstößt nach Ansicht von Datenschützern gegen Datenschutzrecht.

In dem Schreiben geht es um das Neubauprojekt am Suttnerpark in Altona, das von SAGA GWG und der Quantum Immobilien AG realisiert wird. Auf 5700 Quadratmetern entstehen 165 Wohnungen, deren Fertigstellung für Ende dieses Jahres geplant ist. Rund zwei Drittel des Projektes werden mit öffentlichem Geld gefördert.

Die Informationsveranstaltung soll an diesem Sonnabend in die Saga-Geschäftsstelle Altona stattfinden. „Sie haben an diesem Tag bei Interesse zur Anmietung die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen für eine mögliche Anmietung bei uns zu hinterlegen“, heißt es in dem Schreiben. Verlangt werden unter anderem eine „Kopie der letzten drei Gehaltsrechnungen“ und ein „ausgefüllter Interessentenbogen“.

Auf dem Bogen sollen Interessenten neben ausführlichen Daten zur eigenen Person - es wird auch nach Staatsangehörigkeit und Familienstand gefragt - der Arbeitgeber und die monatlichen Nettoeinkünfte angeben. Ferner wird nach Zahl der einziehenden Kinder gefragt. Die Rückseite des Bogens enthält eine Einverständniserklärung zu Auskünften bei der Schufa. Da der Bogen am Ende unterschrieben werden soll, ist die Erklärung als Bestandteil des Interessentenbogens zu verstehen.

In dem Anschreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Informationsveranstaltung handelt. „Im November finden aufgrund der hohen Nachfrage weitere Infoveranstaltungen zum Projekt statt, so dass wir um Verständnis bitten, dass am Tage der jeweiligen Veranstaltung keine Vertragszusagen erfolgen werden“, heißt es weiter.

Der Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Caspar kündigte an: „Wir werden dem Sachverhalt nachgehen“. Vermieter und Makler, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und Schufa-Auskünfte verlangen, „verhalten sich rechtswidrig“. Sie dürften lediglich Daten verlangen, die sie zum jeweiligen Zeitpunkt des Vermietungsprozesses tatsächlich benötigten. „Eine Art Vorratsdatenspeicherung ist nicht erlaubt.“ Auch Fragen nach Familienstand oder Familienplanung gingen Vermieter oder Makler grundsätzlich nichts an.

Caspar hatte bei der Vorstellung der Broschüre „Fragerecht des Vermieters“ vor zwei Wochen beklagt, dass die Zahl von Beschwerden über allzu wissbegierige Vermieter in den vergangenen beiden Jahren zugenommen habe.

Die Datenschützer unterscheiden drei Phasen. Vor dem Besichtigungstermin darf der Vermieter lediglich den Namen des Interessenten und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse abfragen. Erst nach der Besichtigung darf er eine Anschrift und das Geburtsdatum verlangen. Die Frage nach Beruf und Arbeitgeber ist genauso zulässig wie die nach Einkommen oder Privatinsolvenz. Erst kurz vor Vertragsschluss darf der Vermieter Kontoauszüge und die letzten drei Lohnabrechnungen anfordern.

Nach den Worten von Saga-Sprecher Michael Ahrens orientiert sich die Saga GWG an den Richtlinien des Wohnungsverbandes VNW. Der Verband selbst habe in den vergangenen Jahren Hinweise der Datenschutzbeauftragten regelmäßig aufgenommen. „Sowohl die verschiedenen Wohnungsverbände wie auch SAGA GWG prüfen sehr ernsthaft die aktuelle Hinweisschrift des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, um ihre Schlüsse daraus zu ziehen.“

Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg, forderte die Saga GWG auf, dieses Praxis umgehend zu beenden. Interessenten hätten keine andere Chance, als die Angaben zu liefern. „Wer nicht pariert, der fliegt“, sagte Chychla.