Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Post aus Schweiz wieder zurückgesandt

Bankangestellter Boyke C., 45, aus Nienstedten schildert dem Leserbotschafter folgenden Sachverhalt:

„Leider wurde ein eindeutig an mich adressierter Brief aus der Schweiz wieder an den Absender zurückgesandt, da ich offenbar als Empfänger nicht ermittelbar war. Nun wohne ich aber schon seit mehr als fünf Jahren dort, und bisher war ich mit der Zustellung und dem Service der deutschen Post sehr zufrieden. Die Details: Am Ende unseres Ski-Urlaubs hatten wir in unserem familiär geführten Hotel einen Schlüsselbund und einen iPod im Zimmer vergessen. Die netten Hoteliers haben uns daraufhin per Post freundlicherweise alles nach Hamburg gesandt. Leider warteten wir fast zwei Wochen vergeblich, um dann zu erfahren, dass der Brief wieder zurück in die Schweiz gegangen war. Das hat uns doch sehr erstaunt. Dankenswerterweise wurde dann ein zweiter Versuch über die österreichische Post, DHL, an eine Packstation erfolgreich zugestellt. Da ich nicht wollte, dass aufgrund meiner Vergesslichkeit Kosten bei der netten Schweizer Hoteliersfamilie hängen bleiben, habe ich ihr selbstverständlich umgehend alle Portokosten in Höhe von umgerechnet 12,50 Euro erstattet. Ich möchte das Geld aber nun von der deutschen Post zurück, leider bisher ohne Erfolg.“

Martin Grundler von der Post-Pressestelle Hamburg prüft den Fall, sagt: „Ausgelöst wurde das Problem offenbar durch die Angabe des Namens auf der Sendung. Darauf wurde erst der Nachname, dann der Vorname angegeben. Der Zusteller konnte den Namen nicht zuordnen. Gleiches galt leider im Anschluss auch für die Adressprüfung. Die Sendung wurde daher als unzustellbar in die Schweiz zurückgesandt. Wir bedauern diesen Fehler. Im Normalfall müsste jetzt der Absender im Ausland gegenüber der Schweizer Post als Vertragspartner bzw. Auftraggeber gegebenenfalls Ansprüche wegen einer ungerechtfertigten Rücksendung erheben. Wir werden aber nun 15 Euro aus Kulanzgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten und bitten für den Fehler um Entschuldigung.“