Die vier Verdächtigen sollen Anschläge auf Mitglieder der rechtsextremen Partei Pro NRW geplant haben. Sie schweigen bisher zu den Vorwürfen. Bosbach fordert Ausweisegesetz für religiöse Extremisten.

Dortmund/Osnabrück. Die vier festgenommenen radikal-islamischen Salfisten haben sich bisher nicht zum dem Vorwurf geäußert, Anschläge auf Mitglieder der rechtsextremen Partei Pro NRW geplant zu haben. „Die Verdächtigen schweigen bislang alle“, sagte der Dortmunder Staatsanwalt Henner Kruse am Donnerstag. Das Quartett soll voraussichtlich am Nachmittag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die vier Männer waren in der Nacht zum Mittwoch festgenommen worden. Zwei von ihnen waren in der Nähe des Hauses des Pro NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht beobachtet worden. „Die Verdächtigen hatten aber keine Waffen dabei“, sagte Kruse. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Duo Beisicht ausspähen wollte.

Bei Festnahmen in Essen und Bonn stellte die Polizei fast zeitgleich Sprengstoff, eine Schusswaffe und eine Namensliste mit Mitgliedern von Pro NRW sicher. Ob mit dem in Bonn gefundenen Sprengstoff noch andere Taten geplant waren, konnte die Staatsanwaltschaft nicht sagen.

Die Polizei hatte die Gruppe schon seit längerer Zeit unter Beobachtung. Sie hatte Hinweise auf Aktivitäten erhalten. Von den Mordplänen hatte sie aber kurzfristig erfahren. Die Verdächtigen sind zwei türkischstämmige Deutsche, ein Albaner und ein Deutscher.

Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren bislang nicht an sich gezogen. Sprecher Marcus Köhler sagte, die Bundesanwaltschaft werde laufend über das Verfahren informiert. „Wir stehen in engem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.“

Pro NRW hatte Muslime in der Vergangenheit mehrfach gezielt provoziert. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) betonte aber, die Hetze von Rechtsextremisten rechtfertige nicht die Gewalt von Salafisten.

Bosbach will Fanatiker per Gesetz ausweisen lassen

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), fordert mit Blick auf die Razzien und Vereinsverbote gegen die radikal-islamische Salafisten-Szene eine Gesetzesänderung zur Ausweisung von gewaltbereiten religiösen Fanatikern. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Ausreisepflicht nur für politisch motivierte Gewalttäter gelten sollte, nicht aber auch für religiös motivierte Fanatiker“, sagte Bosbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag).

Schon jetzt könnten laut Paragraph 54 des Aufenthaltsgesetzes diejenigen ausgewiesen werden, die zur Durchsetzung von politischen Zielen zur Gewalt aufrufen oder sie anwenden, erläuterte Bosbach. „Das gleiche sollte für diejenigen gelten, die zur Durchsetzung von religiösen Zielen sich in gleicher Weise verhalten.“

Der Politiker warnte zudem, dass nach den Vereinsverboten die Gefahr bestehe, dass die Aktivisten in andere Organisationen auswichen. „Das radikale Gedankengut verschwindet nicht allein durch Vereinsverbote“, sagte der Innen-Experte. „Da eine Vielzahl der Betroffenen deutsche Staatsangehörige sind, brauchen wir darüber hinaus eine Erhöhung des Verfolgungsdrucks durch eine zügige Auswertung der salafistischen Propaganda im Netz und in anderen Medien sowie eine konsequente Anwendung des Strafrechts.“