Amtsgericht verurteilt Buxtehuder wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu Bewährungsstrafe

Buxtehude. Wegen Vergewaltigung in zwei Fällen hat das Amtsgericht Buxtehude den 26-jährigen Marcel R. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Diese wird zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Marcel hat zudem 70 Stunden gemeinnützige Arbeit, nach Auflage des Gerichts, zu leisten.

Amtsrichterin Katharina Niezgoda und ihre beiden Schöffen folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für dieses Strafmaß wegen "Vergewaltigung im minderschweren Fall" plädiert hatte. Die Strafe sei tat- und schuldangemessen, so die Richterin. Zudem habe sich der Angeklagte bislang nichts Gravierendes zuschulden kommen lassen. Richterin und Schöffen sahen auch eine "positive Sozialprognose", die sich auf das Urteil auswirkte.

Strafmildernd wirkte sich vor allem aus, dass Marcel R. die ihm vorgeworfene Tat einräumte und sagte, "dass es ihm sehr leid tut".

Das Gericht hielt dem 26-Jährigen zugute, dass er damit seiner Exfreundin, die auch Mutter eines gemeinsamen Kindes ist, eine Aussage zur Tat im Zeugenstand ersparte. Auch auf die Aussage der Kriminalbeamtin der Buxtehuder Polizei und der Mutter von Stina D. konnte das Schöffengericht verzichten, weil der Angeklagte geständig war und alle Fragen des Gerichts beantwortete.

Die beiden jungen Eltern waren etwa acht Monate ein Paar, bevor die Beziehung ausklang. Der Angeklagte sagte, dass er die Situation falsch eingeschätzt habe, als er mit seiner Freundin im Bett lag. Sie habe nur Stringtanga und Shirt getragen, er war nur mit Boxershorts bekleidet, als sie sich zunächst geküsst hatten. Er bereute, dass seine Freundin den Sex als erzwungen empfand und ihn deshalb zwei Jahre später angezeigt hatte, so der Angeklagte. Getrennt habe sich das Paar danach allerdings nicht.

In schlichter, brauner Strickjacke, kariertem Hemd, Jeans und Turnschuhen saß Marcel R. neben seinem Pflichtverteidiger Burkhard Böttcher. Der Angeklagte gab an, dass er keinen Beruf erlernt habe und derzeit als Ein-Euro-Jobber tätig sei.

Marcel R. und Stina D. hatten sich Ende 2007 im Buxtehuder Fußballverein "Post" kennengelernt. Etwa acht Monate hatten sie eine Liebesbeziehung, vorwiegend am Wochenende, weil Marcel R. seinerzeit bei der Bundeswehr war. Die Beziehung klang peu à peu aus, ohne dass einer der beiden richtig Schluss gemacht hatte. "Wir haben uns dann irgendwann kaum noch gesehen, obwohl wir ein gemeinsames Kind haben, das inzwischen zwei Jahre alt ist", sagte Marcel R. vor Gericht.

Stina D. zeigte im März 2010 bei der Polizei Buxtehude zwei Vergewaltigungen an, die sich vor rund zwei Jahren, zwischen Dezember 2007 und Januar 2008, ereignet haben sollen. Nach ihren Angaben habe ihr Freund sie mit Gewalt zum Sex genötigt. Laut Anklage der Staatsanwältin soll der Angeklagte seine Freundin einmal zum Oralsex und einmal zum Vaginalsex gegen ihren Willen gezwungen haben, als sie gemeinsam in seinem Bett lagen.

"Wir haben uns meist nur am Wochenende gesehen und ich habe die Situation wohl falsch eingeschätzt. Das tut mir sehr leid", sagt Marcel R., der inzwischen mit einer anderen Partnerin eine kleine Tochter hat.