Ausstieg nicht zum Nulltarif

17./18. Mai: „So teuer wird der Heizungs tausch. Mieter müssen sich auf steigende Kosten gefasst machen – Förderung noch unklar“

Der Artikel beschreibt nur die zu erwartenden Mietkostensteigerungen, nicht aber die damit verbunden positiven Auswirkungen, wie Senkung der Verbrauchskosten und der Importabhängigkeit bei der Energie. Natürlich ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern nicht zum Nulltarif zu haben. Durch den Einsatz von Wärmepumpen sinkt der Verbrauch aber schon einmal um den Faktor drei bis vier. Bei einem steigenden Anteil von regenerativer Energie wird der Strompreis deutlich sinken, wohingegen sich der Preis für Erdgas und Erdöl in den kommenden Jahren, als Folge der ansteigenden CO2-Abgaben deutlich verteuern wird, so dass sich für Mieter und Hauseigentümer unter dem Strich eine zunehmende Kostenentlastung ergibt. In einer Stadt wie Hamburg ist es darüber hinaus allerdings erforderlich, Nah- und Fernwärme auszubauen und deren Wärme mit Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. So kann der Strom für die winterlichen Lastspitzen bei Wärmepumpen zeitgleich bereitgestellt werden. Hier besteht in Hamburg noch ein dringlicher Bedarf. Vom Hamburger Abendblatt erwarte ich eine fundierte, ausgewogene Information und nicht eine tendenzielle Berichterstattung.

Arnold Harmsen

„Die Insel liest“ feiert Jubiläum

17./18. Mai: Leitartikel: „Abgehängt und aussortiert. Jedes vierte Grundschulkind liest schlecht. Wo bleibt der Aufschrei?“

Wir haben schon 2001 – direkt nach der PISA-Studie und den besonders schlechten Ergebnissen für bildungsbenachteiligte Kinder in Wilhelmsburg – aufgeschrien! Wir waren engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die die Zustände verbessern wollten. Damals wurde mit Unterstützung der Bildungsbehörde das Forum Bildung Wilhelmsburg (FBW) gegründet, mit dem Ziel, die Bildungssituation auf den Hamburger Elbinseln insgesamt und vor allem die Lesekompetenz der Kinder vor Ort zu verbessern. Ich wurde Geschäftsführer, und wir gründeten die „Wilhelmsburger Lesewochen“ unter dem Motto „Die Insel liest“. Im Laufe der Jahre entwickelten wir viele, sehr erfolgreiche Lese-Projekte. Auch unsere „Oberster Lehrer“ Ties Rabe und andere, hohe Beamte aus seiner Behörde besuchten und würdigten lange unsere Arbeit (u. a. durch die Einbettung in die Bildungsoffensive im Rahmen der IBA 2013). Doch 2014 beendete die Schulbehörde ihre Unterstützung – trotz hoher Anerkennung und lauter Proteste. Damit war eigentlich klar, dass dieses besondere Projekt zur Leseförderung sterben würde. Nur durch Eigeninitiative, mit Unterstützung des lokalen Bürgerhauses und einer Schulleiterin sowie über langjährige Sponsoren aus der Wirtschaft und des Vereins „Kinder helfen Kindern“ konnten schließlich die vielen Leseprojekte über den neu gegründeten „Wilhelmsburger Bildungsfonds“ (WBF) erfolgreich bis heute weitergeführt und sogar ausgebaut werden. Im kommenden Jahr feiert „Die Insel liest“ ihr 20. Jubiläum. Ein Grund für die Bildungsbehörde darüber nachzudenken, diese Leseförderinitiative wieder zu unterstützen.

Wilhelm Kelber-Bretz, Geschäftsführer von Forum Bildung Wilhelmsburg (FBW)

Zweifelhafte Entscheidung

17./18. Mai: Kommentar: „Ein schlechter Handel. Gerichtsentscheidung von Dresden wirft Fragen auf“

Der Auffassung von Dennis Meischen ist zuzustimmen. Die Entscheidung des Landgerichts Dresden ist allerdings auch in juristischer Hinsicht sehr zweifelhaft. Denn ein Deal dieses Ausmaßes, der den Angeklagten einen derartigen Strafnachlass verschafft hat, lässt sich angesichts der kriminellen Energie, die die Angeklagten bei der Tat aufgewendet haben und des Wertes der erbeuteten Schmuckstücke nicht mehr rechtfertigen. Der Grundgedanke, der einem Deal zugrunde liegt, ist stets, dass ein rechtzeitiges Geständnis dem Gericht die Möglichkeit verschaffen soll, ein ansonsten langwieriges Verfahren abkürzen zu können. Der Deal ist in aller Regel zu Beginn der Hauptverhandlung zu vereinbaren. Schon daran fehlt es. Einem Geständnis, das erst nach fast einem Jahr im Hinblick auf eine bisherige zu Lasten der Angeklagten zu bewertende Beweisaufnahme abgelegt wird, kommt nur eine begrenzte strafmildernde Wirkung zu. Ferner ist zu bedenken, dass mit dem Geständnis der Angeklagten nicht einmal der Verbleib der gesamten Beute offenbart wurde. Das Gericht hat verkannt, dass bei der Prüfung eines Deals stets die Frage im Vordergrund zu stehen hat, ob die Straferwartung immer noch schuldangemessen ausfällt. Daran scheint es mir bei dieser außergewöhnlichen Tat zu fehlen. Das Gericht hätte den mit der Staatsanwaltschaft und den Anwälten vereinbarten Deal nicht übernehmen dürfen.

Dr. Claus Rabe

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