Argumente überzeugen nicht

28. April: „Kostenschock bei der U 5: Eine Chance für die Straßenbahn? Die Kosten für die U 5 explodieren. Ist die Stadtbahn doch die bessere Alternative für Hamburg? Die Hochbahn legt überraschende Zahlen vor“

Die Argumentation der Hochbahn gegen die Straßenbahn ist wenig überzeugend. Erfreulich aber die Erkenntnis, dass Schienenverkehrsmittel mehr Fahrgäste anziehen und dass es Kapazitätsprobleme auf der Strecke der Buslinie 5 geben könnte. Nur ist der Bau der U 5 dafür keine Lösung, da sie frühestens in 20 Jahren fertig wird, bis dahin riesige Verkehrsbehinderungen erzeugt und Kostenexplosion sowie Umweltverträglichkeit das Projekt sehr in Frage stellen. Nein, baldmöglichst sollten auf der weitgehend vorhandenen Trasse kostengünstig wieder Schienen verlegt werden – dann wird sich zeigen, ob überhaupt irgendjemand noch eine U 5- West braucht oder ob nicht an vielen Stellen wieder nach einer Straßenbahn verlangt wird, wie es der frühere Hochbahn-Chef voraussah.

Dr. Martin Schwager

Und ewig grüßt das Murmeltier

Und ewig grüßt das Murmeltier: Die medial ausgetragene Diskussion um Straßenbahn versus U-Bahn will und will nicht verstummen. Dabei sind die Argumente ausgetauscht, „Für und Wider“ ausgedroschen und die Leser ermüdet. Noch einmal hat der HVV-Sprecher nun eindrucksvoll erläutert, dass wachsendes Fahrgastaufkommen und maximale Kapazitäten beim Einsatz von Straßenbahnlinien in die Innenstadtbereiche, und dahin müssten sie fahren, einfach nicht zusammenpassen. Dabei lässt er sogar noch unerwähnt, dass der Straßenverkehrsraum überdies durch zunehmend breitere Fahrradwege auf den ursprünglichen Autostraßen eingerichtet werden. Wie soll sich da eine Straßenbahn einbeziehen lassen, ohne dass Verkehrsstaus, die heute schon reichliche Ärgernisse sind, zur alltäglichen Regel werden? Wohl weißlich sprechen die Befürworter oberirdisch geführter Schienenfahrzeuge nicht von „Straßenbahnen“, sondern – die Straße ausklammernd und somit irreführend – von „Stadtbahnen“. Man stelle sich nur einmal die Edmund-Siemers-Allee am Bahnhof Dammtor um 16 Uhr vor, wenn zum gegenwärtigen Verkehr noch die Straßenbahn dazukäme – ein Desaster. Oder stellen sich die Straßenbahnbefürworter vor, dass die Autofahrer ganz überwiegend in ihre „Stadtbahn“ umsteigen? Straßenbahntrassen lediglich in verkehrsärmeren Stadtgebieten zu bauen, wäre dagegen überflüssig, da dort Busverkehr flexibler, individueller gestaltet und wohnungsnäher organisiert werden kann.

Ulrich Reppenhagen

Gründlich verhoben

Es war absehbar, dass sich der rot/grüne Senat mit der Planung und dem Bau der U 5 gründlich verheben würde. Jetzt ist das offenbar, die Kosten sind schon jetzt kurz nach Baubeginn um gut 60 Prozent gestiegen, und das ist ja erst der Anfang. Entgegen dem Rat vieler Experten und dem Beispiel vieler anderer Großstädte lehnt Hamburg selbstherrlich den Bau einer Straßenbahn ab. Schon in den 1970er-Jahren wurden in einer Kurzschlusshandlung die vorhandenen Schienen der Straßenbahn entfernt. Bis die geplante U 5 fertig sein wird, werden noch viele Jahre vergehen und die Kosten werden weiter explodieren. Wenn der Senat weitsichtig geplant hätte, könnte heute schon eine Stadtbahn fahren und die Menschen in vielen benachteiligten Stadtteilen wie Bramfeld, Steilshoop usw. könnten die Bahn schon benutzen und wären nicht mehr auf die nicht umweltfreundlichen und stauanfälligen Busse angewiesen. Bei der Wahl im Jahr 2025 wird der Senat für seine verfehlte Verkehrspolitik sicher die verdiente Quittung erhalten.

Helmut Jung, Hamburg

Unverständliche Entscheidung

28. April: „Hamburgs ältester Ruderclub nutzte Flächen illegal. Verein hätte das Clubhaus nie an Nicht-Mitgliedervermieten dürfen“ und 27. April: „Hamburgs ältestem Ruderclub droht die Pleite. Weil Nicht-Mitglieder im Vereinshaus nicht mehr feiern dürfen, kommt auf die Sportler eine Schadenersatzforderung zu“

Was ist bloß in das Bezirksamt Eimsbüttel gefahren? Eine seit Jahrzehnten bewährte Handhabung für Vereinsgastronomie bei Hamburger Sportvereinen wird plötzlich und völlig unnötig auf den Kopf gestellt. Nicht nur beim altehrwürdigem und verdienstvollem Hamburger und Germania Ruder Club ist die Event-Gastronomie auch für Nichtmitglieder existenzieller Teil des Vereinsetats. Mit dem plötzlichen Verbot von Hochzeitsfeiern, Geburtstagen etc. für Vereinsfremde greift das Bezirksamt in bestehende Verträge ein. Und schlägt die Axt in die Finanzierungswurzeln des sonst so hoch gepriesenen Vereinssports. Ist das mit den Zielen der „Active City“-Strategie vereinbar, Herr Senator Grote?

Erik Diemke

Das ist eine Farce

Wo bitte ist denn der Unterschied, ob im Ruderclub Mitglieder oder Nichtmitglieder feiern? Das ist doch eine Farce, wurde zig Jahre geduldet, und nun fällt den Damen und Herren im Bezirksamt auf, dass das ja gar nicht geht. Dass dabei ein Verein pleite geht, Leute ihren Arbeitsplatz verlieren – alles kein Problem für unsere Staatsdiener, die einen sicheren Arbeitsplatz haben und daher ja auch nicht wissen können, dass es recht schwer ist, so einen Club zumindest kostendeckend zu führen. Ich habe immer gedacht, dass die Leute in den Bezirksämtern Staatsdiener sind, also für das Wohl der Bürger zuständig, anstatt den Leuten das Leben schwer zu machen, aber so sieht die Wirklichkeit gerade bei den Hamburger Bezirksämtern nicht aus.

Gitta Uther, Seevetal

Haarsträubende Politik

Es ist doch Gang und Gebe, dass sich Vereine durch Fremdveranstaltungen die Vereinskasse aufbessern. Der eigentliche Skandal ist demnach, dass das Bezirksamt Eimsbüttel offensichtlich den ältesten Ruderclub Deutschlands, also die Wiege des deutschen Rudersports, über die Klinge springen lässt, in dem sie ihm die Genehmigung für solche Fremdveranstaltungen verweigert. Darüber hinaus ist es skandalös, dass das Bezirksamt letztendlich mit dieser Verweigerung ausschließlich einer Handvoll Mitgliedern das Feiern in einer der schönsten Locations der Stadt gestattet. Alle anderen Bürger der Stadt schauen in die Röhre, bzw. dürfen dann nur von außen zuschauen. Diese Entscheidung erschließt sich mir nicht. Was für eine haarsträubende Politik der „Sportstadt Hamburg“.

Kurt Schmidt, Norderstedt

Grob fahrlässiges Verhalten

28. April: „Seniorin getötet: Verdeckte Fanschal die Sicht? Im August 2021 wurde eine 88 Jahre alte Frau von einem Lkw überfahren. Nun wurde der Fahrer verurteilt“

Die in letzter Zeit sich häufenden Fälle fahrlässiger Tötung, die durch Unaufmerksamkeit beim Abbiegen in Straßen von Lkw-Fahrern verursacht werden, sind von den Gerichten nicht in ausreichendem Maße sanktioniert worden. Denn jedem Lkw-Fahrer muss bewusst sein, dass ihn beim Abbiegen besondere Sorgfaltspflichten treffen, um ein unbeabsichtigtes Überfahren von Fußgängern oder Radfahrern zu verhindern. Der jetzige Fall, über den das Hamburger Abendblatt berichtet, lässt erkennen, dass dem Lkw-Fahrer ein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Ein derartiges Verhalten darf nicht mit einer Geldstrafe geahndet werden, sondern nur mit einer Freiheitsstrafe, die gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dabei ist dem Gedanken der Abschreckung Rechnung zu tragen, damit künftig allen Lkw-Fahrern klar gemacht wird, mit welchen Folgen sie bei Unachtsamkeit zu rechnen haben.

Dr. Claus Rabe

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