Schaden für die Demokratie

10. März: „Diese Regeln gelten ab 20. März. Corona: Obwohl die Inzidenzen steigen, fallen die meisten Beschränkungen weg

Ich sehe es absolut kritisch, dass die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 19. März weiterlaufen sollen, wenn auch in abgespeckter Form. Eine drastische Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht mehr, und wenn sich die Lage ändern sollte, ist unsere Demokratie jederzeit handlungsfähig. Im Rahmen der Macht, die unser Grundgesetz den Regierenden zugesteht. Nicht außerhalb davon. Dieser unselige Krieg sollte uns klarmachen, welche Gefahren das Aushöhlen einer Demokratie heraufbeschwört, wie in Russland in der Vergangenheit geschehen. Unsere Demokratie hat in den letzten zwei Jahren – je nach Standpunkt leichten oder schweren – Schaden genommen, und diese Richtung sollten wir sofort beenden, auch wenn wir ganz am Anfang einer solchen Entwicklung stehen.

Lars Büngener

Betriebserlaubnis verlängern

9. März: „Habeck und Lemke gegen längere Atomlaufzeiten“

Dass die Politik die Diskussion zum schnellen Atomausstieg in dieser besonderen Situation des Krieges wieder aufnimmt, finde ich gut und richtig. Die Ressorts Wirtschaft und Umwelt sprechen sich trotz dieser außergewöhnlichen Situation und der zu erwartenden Belastungen der Energieverbraucher strikt gegen eine Verlängerung der Atomlaufzeit aus. Natürlich können wir fehlende Energiekapazitäten teuer bei unseren Nachbarn einkaufen und das werden wir wohl auch müssen, wenn bald alle ein Elektroauto fahren. Die einmalige und hoffentlich bald endende Kriegssituation in Europa spricht doch deutlich für eine Verlängerung der Betriebserlaubnis. Angesichts der Begründung gegen diese Maßnahme stelle ich nur eine Frage: Wenn uns die Regierung wegen Corona auf oft nicht nachvollziehbare Weise die Grundrechte entziehen kann und sie nur zögerlich wieder zurückgibt, warum kann diese Regierung nicht auch eine Betriebserlaubnis verlängern, die sie doch nur wegen des gewollten Ausstiegs aus der Kernenergie auslaufen ließ?

Michael Frey, Hamburg

Am Abgrund eines Atomkriegs

9. März: „Polen will Kampfjets zur Verfügung stellen“

Wie gefährlich die Lage ist, wie nahe wir uns am Abgrund eines Atomkriegs bewegen, zeigt die Meldung, dass es zwischen den USA und Polen Überlegungen gibt, Kampfflugzeuge vom Typ MiG-29 auf die US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz zu verlegen. Das wäre dann der Kriegseintritt der USA, der Nato, Deutschlands. Angsterregend, wie leicht, wie locker mit solchen Überlegungen gespielt wird!

Jochim Trede, Oststeinbek

Gefahr der Eskalation

Mehrere Staaten der Nato, allen voran die USA und Polen, erwägen offenbar ernsthaft Kampfflugzeuge vom Typ MiG 29 an die Ukraine zu liefern. Das macht mich fassungslos! Diese Kampfflugzeuge würden die Ukraine sicherlich nicht in die Lage versetzen, den von Putin angezettelten Krieg zu gewinnen, vielmehr würde ihr Einsatz den Krieg vermutlich allenfalls in die Länge ziehen und so das Leid und die Zerstörung letztlich nur vergrößern. Vor allem aber würde die Gefahr einer unkontrollierbaren Eskalation der Kriegshandlungen massiv erhöht und das Risiko einer Ausweitung des Krieges auf bisher nicht betroffenes Territorium von Nato-Staaten würde in verantwortungsloser Weise geradezu heraufbeschworen! Gespräche des US-amerikanischen Außenministers Blinken mit der polnischen Regierung über Möglichkeiten solcher Kampfflugzeug-Lieferungen legen nahe, dass die US-Regierung offenbar bereit ist, das Risiko einer Ausweitung des Krieges billigend in Kauf zu nehmen. Und das britische Verteidigungsministerium gießt Öl ins Feuer mit der Ankündigung, Polen ggf. Beistand und Schutz zu gewähren! Wo bleiben angesichts solch ungeheuerlicher Planspiele die Kräfte in der deutschen Bundesregierung, die sich einer solchen Politik vehement entgegenstellen?

Joachim Müller, Hamburg-Niendorf

Die Ukraine hat keine Chance

9. März: Leserbrief: „Ein mögliches Szenario“ und 8. März: „Helfen – ohne Kriegspartei zu werden. Wie kann der Westen die Ukraine unterstützen, ohne Putin zum Gegenschlag zu provozieren?“

Dem Leserbrief kann ich voll zustimmen. Ich frage mich, woher die Naivität kommt zu meinen, die Ukraine hätte der russischen Militärmaschinerie ernsthaft etwas entgegenzusetzen. Dass die benachbarten Nato-Staaten nicht eingreifen können und werden, müsste jedem rational denkenden Menschen klar sein. Es geht also allein um den Stolz des ukrainischen Staates. Bei allem Respekt vor dem Mut und der Entschlossenheit des ukrainischen Militärs führt dieser letztendlich doch nur in die Sackgasse eines verlängerten Leidens der Bevölkerung. Dass Putin bei allem Widerstand mit aller Macht diesen Krieg gewinnen will, steht außer Frage, und wozu dieser Aggressor fähig ist, haben ja die Meldungen aus Syrien zur Genüge gezeigt. Wenn er mit normalen Waffen nicht weiterkommt, wird er vor dem Einsatz von Chemiewaffen und taktischen Atomwaffen nicht zurückschrecken. Nach Einnahme der Ukraine ist Putin nur durch Isolation und Aufrechterhaltung der möglichst weltweiten Sanktionen beizukommen und an den Verhandlungstisch zu zwingen. Eine Neutralität der Ukraine wäre dann wohl für alle Beteiligten eine annehmbare Option.

Horst Kock, Geesthacht

Ein Beigeschmack bleibt

9. März: „Was wir aus Jatta lernen. Der HSV-Profi muss keine Anklage mehr befürchten – Verlierer Staatsanwaltschaft“

Der Staatsanwaltschaft gebührt Respekt, sie hat sich weder durch die Medien noch durch heftige Vorwürfe des Anwalts beeindrucken lassen. Es gibt kein Verfahren vor Gericht, aber es bleibt ein fader Beigeschmack. Jatta und Daffeh sind meines Erachtens ein und dieselbe Person. Wäre es nicht so, hätte ein simpler Kontakt zu Daffeh diesen Fall schon vor zwei Jahren beendet.

Peter Pump, Hamburg

Überforderte Behörden

8. März: „Daten für die Grundsteuerreform. Eigentümer müssen zwischen Juli und Oktober Angaben ans Finanzamt schicken“

Wie hat das Finanzamt es bloß all die Jahrzehnte geschafft, die Grundsteuer zu erheben? Der Run auf die Behörden für nun benötigte Daten, werden diese völlig überfordern. Die nicht mehr mögliche Nachverfolgung der Gesundheitsämter in Sachen Corona sind doch ein abschreckende Beispiel. Müssen wir Bürger jetzt auch noch Steuer- und Finanzrecht studieren? Es ist schier unerträglich, wie wir immer mehr drangsaliert und in die Enge getrieben werden. Was stimmt dort oben eigentlich nicht mehr?

Michael Czapnik

Klagen sind zu erwarten

Das Gesetz erfüllt in keiner Weise die Anforderungen des Verfassungsgerichtsurteils von 2018, weil es nicht die Schwächen des Vorgängers ausbügelt. Den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sah das Gericht vorrangig in der historischen Auseinanderentwicklung der Werte von Immobilien. Durch die auf drei Merkmalen basierende Differenzierung im neuen hamburgischen Gesetz, nämlich der Grundstücks- und Nutzungsfläche und Nutzungsart, sowie einer Differenzierung in nur zwei Wertkategorien durch die Lage des Objektes, wird dieser Anforderung in keiner Weise entsprochen. Klagen sind also zu erwarten. So einen Aufwand zu betreiben – vermutlich aus Datenschutzgründen – die einen Austausch zwischen Dienststellen verhindern, ist unverhältnismäßig.

Jürgen Schmidt