Endlich die Wahrheit?

17. September: Dohnanyi am Freitag: „Autos halten das Land zusammen“

Danke, Herr von Donanyi, endlich mal ein Politiker, der die volle Wahrheit sagt und uns nicht immer wieder was vorgaukelt.

Hermfried Koring

Hürden für Rollstuhlfahrer

17. September: „Bezirkspolitiker im Rollstuhl kämpft um Parkplatz. Versorgungsamt entscheidet Grad der Schwerbehinderung – das kann Monate dauern“

Herr Lindenberg wird sicherlich enttäuscht sein, wenn er seinen Bescheid bekommt, denn wer in Hamburg noch 50 Meter gehen kann, der bekommt keinen Parkausweis. Ich selbst bin seit zehn Jahren auf einen elektrischen Rollstuhl mit Joystick angewiesen, da ich sowohl in den Beinen, als auch in den Armen chronische, starke Schmerzen habe. Nur mit Hilfe meines Mannes kann ich das Haus verlassen, er fährt den E-Rolli auf langen Aluschienen in den großen Kofferraum eines Vans. Beim Ein- und Aussteigen brauche ich an der Beifahrerseite mehr Platz. Hinter dem Auto brauchen wir mindestens drei Meter, um die Schienen anlegen zu können. All das interessiert das Versorgungsamt nicht. Es geht nur darum, ob man noch 50 Meter gehen kann. Selbst wenn ein Bein amputiert wurde, muss man nachweisen, dass man mit den Krücken Probleme hat, um den Parkausweis zu bekommen.

Claudia Hamerich, Schnelsen

Enteignung durch Hintertür

17. September: Serie im Abendblatt: Wie nachhaltig ist Hamburg? „Immobilie fit machen für den Klimaschutz – so hilft der Staat.“

Natürlich ist Klimaschutz eines der wichtigsten Themen in dieser Zeit und natürlich soll jeder seinen Beitrag leisten. Der Hamburger Senat hat nun wiederholt Regelungen beschlossen, die ältere Menschen besonders hart treffen. Nehmen wir folgenden Fall an: Ein Eigenheimbesitzer im Rentenalter, der mit Haus und Sparen seine Altersvorsorge aufgebaut hat, wird nun per Gesetz gezwungen, bei Austausch der Heizung eine Solaranlage auf das Haus zu setzen. Sie schreiben, die jährlichen Ersparnisse liegen bei ca. 1000 Euro pro Jahr. Dem stehen Investitionen von ca. 36.000 Euro gegenüber. Wenn ich großzügig 3000 Euro für Fördergelder abziehe, muss der Rentner immerhin noch gut 33.000 Euro aus seinem Privatvermögen aufwenden, da eine Bank einem Rentner vermutlich keinen Kredit mehr gewähren wird. Er schmälert also erheblich seine Altersvorsorge und benötigt mindestens 33 Jahre bis sich die Anlage amortisiert hat. Dann wäre der Rentner schon weit über 90 Jahre alt. Was für ein Unfug. Dies ist eine Art Enteignung durch die Hintertür. Es sollte also zumindest eine Ausnahmeregelung für Ältere geben, die besagt, dass eine Solaranlage nur bei Verkauf des Hauses eingebaut werden muss.

Frank Steder

Sargnagel für Sietas

17. September: Leitartikel: „Warum Sietas pleiteging. Hamburger Werft verliert Kernkompetenz an Asien, wo Schiffbauer es leichter haben“

Die Darstellung der Ursachen für die traurige Insolvenz der ältesten deutschen Werft lässt leider zwei ganz wesentliche Aspekte außer Acht: Containerschiffe werden auf europäischen Werften schon seit zehn Jahren nicht mehr gebaut. Da haben die asiatischen Werften leider – auch aufgrund unzureichender öffentlicher Schiffsbauförderung und des Wegfalls wichtiger schiffsfinanzierender Banken – den Europäern den Markt weg genommen. Das ist nicht der wahre Grund für die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Werft. Für die Insolvenz der Sietas Werft, die ja durchaus Aufträge hatte, war aber eine der wesentlichen Ursachen die zunehmende Verschlickung des Estesperrwerkes, die durch die jüngste Elbvertiefung hervorgerufen wurde. Das Ausbaggern der Estemündung und des Werfthafens hat aber die finanziellen Kräfte der Werft überfordert und auch die pünktliche Ablieferung von Schiffsbauaufträgen verhindert. Jetzt zu sagen, die Werft hätte Aufträge für so große Schiffe wie den Saugbagger nicht hereinnehmen dürfen, verdreht Ursache und Wirkung. Ferner ist die anhaltende Sanktionspolitik Deutschlands gegen Russland ein weiterer Grund für die Insolvenz. Die russischen Eigner hatten die Werft auch mit der Absicht erworben, dort Schiffe für den russischen Markt bauen zu lassen. Angesichts der verschärften Wirtschaftssanktionen können russische Auftraggeber nicht sicher sein, dass die bestellten Schiffe nach Fertigstellung auch abgeliefert werden. Daher ist es verständlich, dass die russischen Eigner nicht bereit sind, weiter in die Werft zu investieren bzw. Geld nachzuschießen. So sind es letztlich die Politik der Hansestadt und des Bundes, die den Sargnagel für die Werft hergestellt haben.

Michael Jung, Hamburg

Freihaltung der Fahrrinne

Zur Pleite hat sicherlich auch beigetragen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht willens und bzw. oder in der Lage war, den Werfthafen und die 300 Meter lange Fahrrinne frei zu halten, während Niedersachsen für die Meyerwerft ca. 45 Kilometer der Ems auf Kosten der Steuerzahler vertieft hat und dauerhaft in Stand hält.

Jürgen Körner

Flucht über die Ostsee

16. September: „DDR-Flucht: Wie Peter Döbler bis nach Fehmarn schwamm. Der Entflohene, einst linientreu, lehnte sich gegen das Regime auf. 50 Jahre später enthüllt ein Hamburger Kriminalautor die Hintergründe“

Der oben genannte Artikel hat mich sehr interessiert, deshalb schreibe ich dazu Folgendes: Ein Glück und meine Hochachtung, dass Herrn Döbler die Flucht aus der DDR über die Ostsee gelungen ist. Ich verstehe seine damalige Situation sehr gut, denn auch meine Eltern waren dort selbstständig (Fleischerei) und somit „Kapitalisten“. Wir Kinder durften deshalb keine höhere Schule besuchen oder studieren, mein älterer Bruder nicht einmal die Fachhochschule, um Förster zu werden. Deshalb bin ich als 18-Jährige allein in den Westen geflohen. Ich wünsche Herrn Döbler, dass der Film über seine gefährliche Flucht gedreht wird und zum Nachdenken anregt.

Edda Renger

Grenzen der Meinungsfreiheit

16. September: „Grüne wehren sich gegen rechtsextreme Plakataktion“

Was nur hat das Verwaltungsgericht Chemnitz geritten, ein Wahlplakat des „III. Wegs“, auf dem offen dazu aufgerufen wird „Hängt die Grünen“, als noch von der Meinungsfreiheit gedeckt zu sehen! Der Aufruf, Menschen zu töten, der von der Staatsanwaltschaft zu Recht als strafbar angesehen wird, lässt keine andere Interpretation zu. Eine Mehrdeutigkeit einer Interpretation, von der das Verwaltungsgericht offensichtlich ausgeht, findet ihre Grenze bei strafbarem Inhalt. Derartige Plakate, die gemünzt auf eine andere Partei diese nicht nur diskriminieren, sondern auch die Bevölkerung zu strafbaren Aktionen ermuntern wollen, sind zu verbieten. Man kann nur hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufhebt, um die Maßstäbe an die Grenzen der Meinungsfreiheit wieder in ein rechtes Licht zu rücken. Anderenfalls wird man ernste Zweifel daran haben, dass sich das in Deutschland immer mehr verbreitende Klima der Verunglimpfung, sei es in den sozialen Medien, sei es auf öffentlicher Bühne, eindämmen lässt.

Dr. Claus Rabe

Wahres Sprichwort

14. September: „Wie uns das Navi die Orientierung raubt“

Hier bewahrheitet sich wieder der englische Spruch : Use it or loose it.

Christoph Helms