Verkürzte Sichtweise

5. Februar: „Ethikrat lehnt Sonderregeln für Geimpfte ab“

Es überrascht mich, dass 68 Prozent der Bevölkerung sogenannte Sonderrechte für Geimpfte ablehnen. Sind es denn Sonderrechte oder werden nur Beschränkungen von Grundrechten aufgehoben? Die gesamte Bevölkerung ist zwischenzeitlich coronamüde, was nachvollziehbar ist. Die Aufhebung von Beschränkungen, aber nur dann wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes vertretbar sind, mag auf den ersten Blick einzelne Bürger begünstigen und die Motivation der übrigen Bevölkerung auf eine Geduldsprobe stellen. Diese Sicht ist aber verkürzt. Die Entscheidung sollte nicht von Neid getragen werden, ein Problem in unserer Gesellschaft. Mit einer solchen Betrachtung würden erhebliche Gesichtspunkte außen vor bleiben. Am Donnerstag wurden von der Bundesregierung neue Milliardenhilfen beschlossen, ein Zeichen der Solidarität in diesen schweren Zeiten. Die Schulden müssen von Allen in der Zukunft getilgt werden, auch mit erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen. Es muss damit das Interesse aller Bürger sein, die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen und die erheblichen Schulden zugunsten zukünftiger Generation so schnell wie möglich zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, die Beschränkungen auch sukzessive aufzuheben, um die die Wirtschaft wieder in Fahrt zu bringen. Dies sind wir auch der Vielzahl der betroffenen (Klein-)Unternehmen schuldig, die eine Insolvenz abwenden wollen und ihren Betrieb wieder aufnehmen möchten. Oberste Prämisse bleibt, dass die Entscheidung medizinisch vertretbar ist.

Babo von Rohr, Hamburg

Rentner oder Beamter?

3. Februar: „Hürden bei der Witwenrente. Für Hinterbliebene ist die Beantragung kompliziert. Die Opposition findet auch die Bezüge zu gering“

Gestatten Sie mir die Anmerkung, dass es in diesem Artikel überhaupt keinen Hinweis darauf gibt, dass es einen großen Unterschied bezüglich der Höhe der Witwenbezüge ausmacht, ob der Verstorbene ein Rentner war oder aber ein Pensionär, also Beamter. Die Höhe des Anteils an der Rente bzw. Pension gemessen in Prozenten mag zwar gleich hoch sein, aber die Höhe einer Rente ist doch wesentlich geringer als das Ruhegehalt eines Pensionärs. Folglich bekommt die Witwe eines verstorbenen Beamten wesentlich mehr als die Witwe eines Rentners. Ein Beamter erhält doch mehr als 70 Prozent des Bruttogehalts seines letzten Dienstjahres. Ein Rentner dagegen erhält mindestens 20 Prozent weniger, und die Bemessung ist nicht sein Jahresgehalt des letzten Jahres, sondern bemisst sich an den eingezahlten Rentenbeiträgen seines gesamten Arbeitslebens. Das ist zwangsläufig wesentlich geringer, denn in jungen Jahren verdient man nicht viel und folglich sind die Rentenbeiträge, die geleistet wurden, auch geringer. Ein Angestellter zahlt demnach während seines Arbeitslebens stets Beiträge in die Rentenkassen ein. Ein Beamter zahlt nichts. Dafür kommt der Steuerzahler auf. Es ist ein himmelschreiendes Unrecht in der Ungleichbehandlung dieser Personengruppen.

Ekkehard Below

Erklärung in drei Schritten:

4. Februar: Kommentar „Berliner Zahlensalat“

Die Kritik an der Güte der Zahlen des Robert-Koch-Instituts war sehr wichtig und im Grunde schon überfällig. Sehr gelungen der einführende Mathematik-Vergleich mit Tischler, Zimmermann und Maurer. Die Kritik von Herrn Iken gilt für viele Aufgaben in extrem unterschiedlichen Lebensbereichen. Aber von den hier benannten Unzulänglichkeiten beim RKI sind schließlich irgendwie alle Bürger betroffen. Leider ist selbst bei Behörden und Ministerien eine sehr einfache Technik nicht geläufig, um jeden noch so schwierigen Sachverhalt erfolgreich zu bearbeiten, nämlich in drei Schritten das Folgende zu klären und einzurichten. Erstens: Was ist die Aufgabe? Was will ich erreichen? Geht es – wie Herr Iken so nett darstellt – um die neuesten Wasserstandsmeldungen oder doch um etwas Wesentliches wie Gesundheit, Kultur und Bildung, Wirtschaftsentwicklung? Das zu Erreichende sowie dessen Sinn und Ziel muss so messerscharf, klar und verständlich definiert werden, dass der Erfolg gesichert ist. Und das bei möglichst allen denkbaren Unsicherheiten. Und zweitens ist zu klären: Was brauche ich dafür? Welche Informationen? Welche wissenschaftlichen Klarstellungen? Und worauf kann ich verzichten? Und schließlich drittens: Wie muss das System etwa der Datenbeschaffung organisiert sein? Welche Hilfsmittel und welche Hindernisse sind denkbar? Wie kann ich das System sicher und effizient machen, so dass es den größtmöglichen Nutzen für Verständnis und Entscheidungen bringt. An die sehr umfangreiche Datensammlung des RKI ist etwa die Frage zu stellen: Müssen die Sieben-Tage-Inzidenzwerte täglich neu aktualisiert werden oder ist es nicht sicherer und ebenso aussagekräftig, sie nur alle zwei Tage neu zu ermitteln und das evtl. sogar noch mit einer „Zwangspause“ von einem Tag? So können z. B. technische Gründe bei der Übermittlung, wie gerade in Hamburg geschehen, vermieden werden. Und würden diese Änderungen die Entscheider etwa handlungsunfähig machen? Würde das die Bevölkerung dummer machen? Das ist nicht anzunehmen.

Dieter Brandes, Hamburg

Hamburger sind benachteiligt

2. Februar: „Abiturienten fühlen sich alleingelassen. Nach langen Wochen ohne Präsenzunterricht wissen Schüler noch immer nicht, wie Prüfungen gestaltet werden“

Dass die Hamburger Abiturienten sich vom Schulsenator allein gelassen fühlen, ist nachvollziehbar. Auch die Vorabitur-Klausuren beinhalteten trotz des coronabedingten Unterrichtsausfalls den gleichen Stoff wie sonst auch und fielen teilweise sehr schlecht aus. Das Abitur wird in diesem Jahr noch weniger vergleichbar sein als in den Vorjahren, aber diesmal werden die Hamburger Schüler im Gegensatz zu den Abiturienten aus Schleswig-Holstein das Nachsehen haben. Was Frau Prien zu erwähnen vergaß ist, dass bereits zu Beginn des neuen Schuljahrs im August feststand, welche Aufgabenstellungen (Operatoren) und welcher Unterrichtsstoff, angepasst an die Corona-Situation, im Abitur in Schleswig-Holstein entfallen werden, so dass in einigen Kernfächern seit November der Unterrichtsstoff nur noch wiederholt und nichts Neues vermittelt wird. Außerdem werden die Schüler des Abiturjahrgangs in geteilten Klassen in Präsenz unterrichtet, was zwar die Lehrkräfte vor große Herausforderungen stellt, aber den Schülern sicher zugute kommt.

Myriam Christ

Einen Plan B gibt es nicht

2. Februar: „Kaum Fortschritte beim Impfgipfel. Das Krisen-Treffen von Politik und Wirtschaft zu Corona endet mit dünnem Ergebnis. Welche Kritik es an den Beschlüssen gibt“

Ich glaube, mittlerweile darf man vielleicht die Frage stellen, ob Kanzlerin Merkel und ihr Ministerkreis überhaupt noch wissen, was sie der Bevölkerung zumuten. Denn eines hat der Impfgipfel deutlich gemacht, die derzeitigen Beschränkungen werden bis weit in den Sommer hinein reichen, zumindest wenn es nach der Kanzlerin geht. Einen Plan B neben dem Impfen gibt es nicht – warum auch, die Minister und Kanzlerin treffen sich mit vielen Personen, nicht nur mit einer, sie beziehen volles Gehalt und müssen nicht, wie viele Selbstständige, Hartz IV beantragen oder mit Kurzarbeitergeld auskommen, wahrscheinlich haben sie sogar eine Kinderbetreuung und müssen nicht Beruf und Kinder unter einen Hut und Haushalt bringen. So kann man leicht das Durchhalten fordern – selbst wenn die Maßnahmen ein Jahr lang dauern könnten. Wenn Kanzlerin Merkel es also als Erfolg hinstellt, dass jede impfwillige Person bis Ende Sommer ein Impfangebot bekommt, heißt es im Umkehrschluss, die EU und die Bundesregierung sind nicht in der Lage, die Einschränkungen durch die Pandemie-Gesetze vorher zu lockern. Leider hat es die Regierung in einem Jahr auch nicht geschafft, die Menschen in den Pflegeheimen ausreichend zu schützen, das zumindest wäre wenigstens ein kleiner Erfolg gewesen. Ein Nachdenken über eine parallele Strategie neben dem Impfen wäre jetzt angebracht.

Rüdiger Ramm