Bekanntheitsgrad ist wichtig

28. Mai: Wer kann SPD-Kanzler? Fraktionschef Rolf Mützenich könnte Finanzminister Olaf Scholz die Spitzenkandidatur streitig machen – eine Entscheidung fällt im Herbst

Meine gute alte SPD demontiert sich weiter. Saskia Eskens und Herr Borjans sind bei vielen Wählern unbekannt. Nun kommt auch noch Rolf Mützenich als Kanzlerkandidat dazu. Warum nicht Olaf Scholz, den kennt man schließlich! Der Bekanntheitsgrad ist wichtig. Für Olaf Scholz würden auch Wähler stimmen, die nicht zur SPD gehören.

Helmut Lange, Norderstedt

Schon jetzt diskreditiert

Noch bevor die Mitglieder der SPD das Thema Kanzlerkandidat diskutiert und sich geäußert haben, wird wieder einmal Olaf Scholz, der mit Abstand beliebteste Politiker der SPD und für viele sicher auch der geeignetste Kanzlerkandidat der SPD, vom eigenen Parteivorstand schon vorab diskreditiert. Wer sich fragt, warum die SPD trotz guter Arbeit ihrer Minister auch in Corona-Zeiten bei Umfragen nicht über 15 Prozent hinaus kommt, der hat hier wieder einmal die Antwort von Frau Esken und Herrn Walter-Borjans erhalten. Schade um die einst so wichtige Volkspartei!

Hans Schäfer

Wird die Alster desinfiziert?

27. Mai: Hamburg öffnet Freibäder, Kinos, Fitnessstudios und Sporthallen. Lockerungen auch für Seniorentreffs, Planetarium und Spielhallen. Klare Absage an Thüringer Strategie

Ab Dienstag dürfen Freibäder wieder öffnen, allerdings nur solche, die ihr Wasser desinfizieren können. Naturfreibäder wie der Stadtparksee oder das Strandbad Ostende bleiben geschlossen. Wie bitte? Das sind natürliche Seen mit erheblichen Wasseraustausch. Bei derzeitigen 16 Grad Wassertemperatur werden sich mit Sicherheit keine Massen von Schwimmern darin aufhalten. Was macht der Senat denn am 5. und 6. September beim Triathlon und Ironman mit der Alster, wird das Wasser großflächig desinfiziert?

Siegfried Pillmann

Langes Warten auf Termin

27. Mai: Drastischer Rückgang von Facharztbesuchen. Seit März geschätzt zwischen 30 und 50 Prozent weniger Termine in Praxen

Die Fachärzte sollten vielleicht einmal die Praxis ihrer Terminvergabe überdenken. Fragt man als gesetzlich Versicherter nach einem Termin, bekommt man häufig zur Antwort: „Wir nehmen keine neuen Patienten mehr auf“, oder: „Den nächsten freien Termin haben wir in drei Monaten“. Bei akuten Beschwerden ist man dann gezwungen, sich privat behandeln zu lassen. Die Versicherung erstattet von den dadurch anfallenden Kosten nicht einmal den Betrag, der bei der Behandlung durch einen zugelassenen Arzt angefallen wäre. Mein Mitleid mit den jetzt jammernden Ärzten hält sich daher sehr in Grenzen.

Birgit Seidel

Goslar macht es vor

26. Mai: Sternbrücke – Behörde legt Gegenentwurf vor

Der sich jetzt abzeichnende Behörden-Zuständigkeits-Wirrwarr für das Sternbrückenprojekt dürfte ein typisch Hamburger Problem sein. Bei einer reinen Überlandstrecke gilt bei Kreuzungen von Eisenbahn und Straßen das Eisenbahnkreuzungsgesetz unter dem Aspekt: Eisenbahn kreuzt eine vorhandene Straße. Die Federführung liegt dann bei der kreuzenden Eisenbahn. Dieser Zustand galt auch Ende des 19. Jahrhunderts bei dem Bau der Verbindungsbahn. Nur die wachsende Verstädterung machte den niveaugleichen Verkehr schwierig. So wurde dann die viergleisige Brücke 1893 über den „Stern“ zu Altona gebaut, die 1925 wegen der wachsenden Verkehrslasten umgebaut wurde. „Die Arbeiten, welche nach dem Entwurf der Reichsbahndirektion Altona durch das Eisenbahnbetriebsamt Altona ausgeführt wurden, mussten sich so abwickeln, dass der gesamte Hamburg- Altonaer- Fern- und Vorortsverkehr dabei ungestört bei Tag und Nacht ununterbrochen auf der benutzten Verbindungslinie aufrecht erhalten werden konnte.“ (Neues Altona 1919 -29, Bd. 1, S. 546). Seit 100 Jahren ist Hamburg weiter gewachsen. Aber auf Grund der Historie wurde das Planungsverfahren schlank nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz von der DB betrieben. Heute hätte Hamburg aber auch bei der vorhandenen dichten Bebauung und der Verkehrssituation ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) wählen können. Die Stadt Goslar ist z.B. bei der Lösung ihrer Eisenbahnkreuzungsprobleme beim mitten in der Stadt gelegenen Hauptbahnhof – auch wegen der wichtigen Bürgerbeteiligung im innerstädtischen Bereich – nach dem B-Plan-Verfahren vorgegangen. Dabei wurden auch Hinweise des OVG Lüneburgs bei der Bestätigung des Verfahrens übernommen. In einem B-Plan-Verfahren sind städtebauliche Entwicklungen, notwendige Änderungen der bestehenden Nutzungsfestsetzungen nach Art und Umfang und großflächigere Verkehrsführungen umfassender zu regeln als in einem Planfeststellungsverfahren. Lösungen für die Entfluchtungssituation und den Lärmschutz können dann nicht nur punktbezogen, sondern großflächiger angegangen werden. Diese Ansätze hätten bei der Festlegung des Planungsverfahren berücksichtigt werden können und müssen. In Hamburg sind offensichtlich parteipolitische Gesichtspunkte je nach Interessenslage entscheidender als eine ordnungspolitische Stadtentwicklung, die auch die „bauliche Umwelt“ mit einbezieht.

Uwe Holler, Architekt

Diäten einfrieren

27. Mai: Kürzungen beim Mindestlohn? CDU-Chefin reagiert

Super Idee. Wer schon jetzt kaum über die Runden kommt, den schröpfen wir noch ein wenig. Während ein Bundestagsabgeordneter ein zu versteuerndes Einkommen von monatlich 9542 Euro bezieht (das entspricht einem Durchschnittsbrutto von 313 Euro pro Tag inklusive Sonn- und Feiertagen), soll der Kleinstverdiener jetzt noch mehr knausern. Vorschlag: Alle Abgeordneten-Diäten für fünf Jahre einfrieren, endlich den Bundestag verkleinern, und von allen Großkonzernen (die Milliarden-Gewinne einfahren, aber sämtliche Register in Steuervermeidungsstrategien fahren) endlich in dem Land Steuern kassieren, in dem die Gewinne entstehen. Eine Steuerreform würde so manchen Steuerberater arbeitslos machen, und die Fachanwälte für Steuerrecht dürfte es in einem fair regierten Staat ohnehin nicht geben.

Axel Pabst

Niedersachsen zahlt mit

26. Mai: VW muss Diesel-Kläger entschädigen. Der Autobauer hat Kunden sittenwidrig getäuscht, urteilte der BGH. Den vollen Preis erhalten sie aber nicht zurück

Ich bin erstaunt über das Urteil. Der Autofahrer hat seinen VW sechs Jahre lang problemlos gefahren. Hat eine neue Software bekommen. Ist dreimal ohne Probleme durch den TÜV gekommen. Wie kann es sein, dass er den Wagen an VW zurückgeben kann? Viele werden es jetzt auch versuchen. Die Rechtsanwälte freuen sich über den Geldsegen. Mitzahlen wird es das Land Niedersachsen als Miteigentümer von VW. Ist das alles so in Ordnung?

Michael Danckers

Ein unüberlegter Schritt

26. Mai: Drogen: Schnelle Hilfe statt Strafe. Rot-Grün vereinbart in Koalitionsverhandlungen neuen Kurs für Jugendliche, die mit Rauschgift erwischt werden

Die in Hamburg überaus präsenten Dealer werden die Überschrift mit Freude gelesen haben. Wo die Polizei jetzt schon alle Mühe hat, den Drogenhandel einigermaßen unter Kontrolle zu halten, kommt diese Chaos-Regierung jetzt mit dem nächsten unüberlegten Schritt. Es wird ganz sicher die Motivation der Polizei nicht weiter steigern, wenn sie von vornherein davon ausgehen muss, dass Drogendealern nach der Festnahme keine Konsequenzen drohen. Weiter so, dann werden wir das Geschäftsmodell bald in der ganzen Stadt beobachten können.

Klaus D. Köncke