Masken bieten kaum Schutz

28. April: Hamburg maskiert sich

Dass die nicht medizinischen Masken, Tücher oder Schals, kaum einen Schutz bieten, sollte eigentlich jedem klar sein. Nur als Autofahrer ist die Maskenpflicht kontraproduktiv. Steige ich aus, um einzukaufen, setze ich sie auf und fasse mir ins Gesicht, steige ich ins Auto ein, setze ich sie wieder ab und fasse mir erneut ins Gesicht. Die Maskenpflicht bildet damit ein erhöhtes Risikopotenzial. Im Übrigen ist die Pflicht nicht gerade eine Einladung zum Kaufen. Nur, wenn es unbedingt nötig ist. Und wann soll sie jemals wieder aufgehoben werden? Und solange, wie wir die Maskenpflicht haben, wird auch keine Kneipe, kein Restaurant oder Café geöffnet werden, darüber muss man sich im Klaren sein.

Norbert Jünge, Hamburg

Maske ja, aber richtig tragen

Es ist schön zu hören, dass die Vorgaben der Maskenpflicht von den Hamburgern brav erfüllt werden. Allerdings sind meine Erfahrungen aus dem Praxisalltag verheerend! Bis zu zwölfmal in einer Minute fassten sich Patienten an die Maske, viele nahmen sie im Gespräch zum Reden und Antworten jeweils ab, um sie dann wieder aufzusetzen. Bei einem Großteil der Patienten waren die Masken falsch angelegt. Eigentlich hat gestern nur maskengewöhntes medizinisches Personal einen richtigen Umgang gezeigt. Herr Montgomery hatte leider Recht, mit seiner Warnung. Liebe Hamburger: So ist die Maske extrem gefährlich und kontraproduktiv. Wenn, dann bitte richtig benutzen!

Dr. Sebastian Ropohl

Lieber mit dem Auto fahren

Ich gewöhne mir nicht das Maskentragen an, sondern das Shoppen und U-Bahn-Fahren ab. Schlangestehen und sich in Geschäften herumkommandieren zu lassen, war in den letzten Wochen schon grenzwertig, aber jetzt hat das Einkaufen jeden Reiz verloren. Wenn ich nur noch Lebensmittel und Medikamente im stationären Handel kaufe, kann ich die Vermummung auf eine halbe Stunde pro Woche reduzieren. Und vielen Dank an den HVV, dass er mir nach 25 Jahren die Angst vor dem Autofahren genommen hat!

Doris Mir Ghaffari

Jeder darf würdig sterben!

27. April: Alle 133 Hamburger Corona­toten litten an schweren Vorerkrankungen. Rechtsmediziner Klaus Püschel plädiert für Kita-Öffnungen

Ich bin kein Mediziner, aber ein Vorgeschädigter, der mit seiner Behinderung über 36 Jahre sich dieser gestellt, Arbeitsplätze geschaffen hat und noch dreizehn Jahre nach der Rentenzeit ein kleines Unternehmen führt und genauso lang ehrenamtlich tätig ist. Das beinhaltet natürlich, auch viele Beiträge an unsere Gesellschaft geleistet zu haben. Ich wollte der Gesellschaft vieles von meinem Erfolg zurückgeben. Nun benötige ich die Hilfe. Die Ärzte, die täglich im Kampf um das Leben der Coronakranken Hervorragendes leisten, leiden mit ihren Patienten, ob vorerkrankt oder nicht, wenn sie qualvoll sterben müssen. Sie sind es, die sich für den Schutz und die Solidarität mit den erkrankten Patienten aufopfernd bemühen und das beste Beispiel geben. Sie haben keinen Sinn für Verharmlosung. Ist sich ein Herr Dr. Püschel im Klaren, wie viele Menschen in Deutschland mit Vorerkrankungen leben, Behinderte, Schwerbeschädigte, die ohnehin wie alle anderen Menschen sterben müssen? Nur wann ist es recht? Wie sinnvoll ist eine Diskussion, ob ein Coronaerkrankter an Corona oder seiner Vorerkrankung gestorben ist, erst recht, wenn Corona der auslösende Faktor ist? Der enorme Stress der Erkrankung und die Angst sind ja wesentliche Faktoren, warum ein Geschädigter den eigenen Kampf nicht durchstehen kann. Ich wiederhole: Jeder Mensch hat ein Recht auf ein würdiges Sterben. Ich bin dankbar, dass sich unsere Gesellschaft so solidarisch verhält und Menschen wie mich schützen will.

Ralf Lindenberg

Wer will das entscheiden?

Wir sind etwas erschrocken über die Aussage, dass Patienten mit Vorerkrankungen „sowieso“ (früher oder später), das heißt auch ohne Infektion durch Covid-19 gestorben wären, also nur „mit“ nicht „durch“ das Virus. Wer entscheidet, ob jemand diesen Sommer/den Besuch seiner Kinder und Enkel/eine Reise an einen Sehnsuchtsort/ein Wiedersehen (vor dem Tod) mit alten Freunden noch erleben darf und wer nicht? Drosten sagte mal in einem Podcast, dass er keine Verhältnisse möchte, wo Mediziner bei überfüllten Intensiv- und Palliativ-Stationen entscheiden müssen, wessen Leben es „wert“ sei, fortgesetzt zu werden! Übrigens: Nicht „nur“ krebs- oder lungenkranke Menschen können durch Covid-19 jung versterben – auch Aidskranke. Also: Ansteckung vermeiden, bis der Impfstoff da ist.

Petra und Wolfgang Lampe

Treffender Kommentar

27. April: Schluss mit dem Chaos! Der Corona-Regelungswust begünstigt einen Rückfall

Welch ein wunderbarer und treffender Kommentar! Die heutige Situation erinnert einen stark an das Deutschland um 1850, als der Deutsche Bund aus über 30 Fürstentümern bestand, Dutzende Schlagbäume hatte, und jeder sein eigenes Geld prägte. Damals galten die Länder des Bundes als äußerst rückständig – das sollte einem doch zu denken geben!

Ute Oettel, Norderstedt

Respekt dem Schulpersonal

27. April: Als die Hongkong-Grippe in Hamburg wütete. Zwischen 1968 und 1970 erkrankten Millionen Deutsche. Trotz dramatischer Szenen ertrugen die Menschen die Krankheit – auch weil sie das genaue Ausmaß erst viel später erfuhren

Das Foto, das die „Grippeferien“ zwischen 1968 und 1970 illustriert, gibt doch ein wenig zu denken. Natürlich: Schule ist Mist, und die Lehrer sind alle doof… Ein derartiger Jubel würde in Ländern der Dritten Welt ausbrechen, wenn die Kinder zur Schule gehen dürften. Ich fürchte allerdings, dass der Unterrichtsausfall unter den heutigen Umständen kaum Anlass für eine derartige Freude bietet, sondern sich noch bitter rächen wird. Meine Hochachtung gilt dem Schulpersonal, das in diesen unheilvollen Zeiten alles gibt, um die Kinder, so gut es geht, mit Lehrstoff zu versorgen.

Peter Kröncke

Bußgeld für Fahrradfahrer

28. April: Neue Regeln, härtere Strafen. An diesem Dienstag tritt eine veränderte Straßenverkehrsordnung in Kraft

Im neuen Bußgeldkatalog gibt es viele Regeln zum Schutz von Radfahrern, was sicher gut und sinnvoll ist. Ich frage mich aber täglich mehrmals, wie hoch ist eigentlich das Bußgeld für Fahrradfahrer, die in der falschen Richtung bzw. auf der falschen Straßenseite fahren? Ganz besonders schlimm finde ich, wenn das Mütter/Väter mit Kindern machen. Ganz schlechtes Vorbild! Autofahrer dürfen auch nicht als Geisterfahrer unterwegs sein. Vielleicht sollte sich der ADFC da mal sehr deutlich mit einem dringenden Appell an alle Fahrradfahrer wenden.

Brigitte Luther

Polizeipräsenz erhalten

Die neuen Regeln für die Straßenverkehrsordnung und den Bußgeldkatalog sind ja gut und richtig, aber es ist ja die Frage, ob sich auch der Radfahrer an diese Regeln hält. Ich sehe sehr viel Rücksichtslosigkeit, Rotlichtverstöße und Frechheit seitens dieser Klientel. Auch der Radfahrer hält die Sicherheitsabstände zu den Fahrzeugen nicht ein und fährt wie er will. Der Bußgeldkatalog sollte auch für Fußgänger und Radfahrer drastisch erhöht werden, die sich nicht an geltendes Recht halten, denn jeder Verkehrsteilnehmer muss zunächst für seine eigene Sicherheit sorgen. Die Präsenz der Polizei sollte auch in Zukunft als Fußstreife erhalten bleiben, um besser in das Verkehrsverhalten der Verkehrsrowdys einzugreifen. Nicht nur zu Coronazeiten. Die Radfahrer aber durch aufgemalte Wege näher an den Verkehr bringen und dann die Abstandsregeln von 1,50 Meter zu fordern, ist in meinen Augen absoluter Schwachsinn.

Heinrich Beck, Ahrensburg