Mindestabstand im Fahrstuhl

12. März: Corona: Hamburg verbietet alle Großveranstaltungen

Herr Christoph Lieben-Seutter meint, dass den Konzertgästen ein großer Saal mit guter Klimaanlage zur Verfügung steht. Das ist richtig, aber auch zu überdenken. Er ist wohl noch nie, unmittelbar nach einer Veranstaltung, mit dem Fahrstuhl gefahren. Gerade ältere Menschen müssen ihn benutzen. Dort ist es dann sehr eng, und der Mindestabstand von ein bis zwei Metern ist nicht gegeben.

Bärbel Rieck

Ohne Problembewusstsein

Ich hörte gestern von meinen jugendlichen Kindern, dass sie abends auf eine Schulkameradin trafen, die gerade aus dem Italien-Urlaub kam und erzählte, sie müsse Montag nicht in die Schule, da sie aus einem Risikogebiet käme. Abends feiern mit einer großen Gruppe anderer Jugendlicher war für sie aber kein Problem. Insgesamt scheint die Botschaft, dass der Virus hauptsächlich ältere Menschen trifft bei Jugendlichen so zu wirken, als beträfen die Maßnahmen sie nicht. Traditionell ist mein Wohnort in den Märzferien immer wie leergefegt. Die Rückkehr der Reisenden, die sich offenbar komplett sorglos verhalten, wirkt wie eine Bedrohung und lässt befürchten, dass es in Hamburg in Kürze zu einer großen Anzahl an Infektionen insbesondere ausgehend von den Bezirken mit vielen Reisenden kommen wird. Wichtig wäre es jetzt doch durch drastische Maßnahmen die Bevölkerung zu schützen und damit das Problembewusstsein zu wecken, bevor viele hier infiziert sind.

Annette Schmid

Ein Traum – weniger Staus

Die Corona-Situation gibt der Politik große Chancen für ein sinnvolles, nachhaltiges Konjunkturprogramm, das sich positiv auf Klima und Gesundheit der Bürger auswirkt: Ein weit verzweigtes Netz zweispuriger „Rad-Autobahnen“ (mit guter Ausschilderung) durch ganz Deutschland, vor allem von den Randbezirken in die Innenstädte; dazu einfache und sichere Parkmöglichkeiten für die Räder. Weniger Staus, gute Luft, entspannte, bewegte Menschen, die auch mit E-Bikes sicher ankommen – ein Traum!

Brigitte Harte, Wentorf

Konsequente Einschnitte

Ein Verbot von Versammlungen ist zwar genau richtig, aber warum über 1000 Personen? Eine Ansteckungsgefahr ist gegeben, wenn sich nur zwei Personen versammeln, ein Gesunder und ein Infizierter (der das u. U. gar nicht weiß). Ob sich nun 1000 oder nur 500 Personen versammeln, ist unerheblich. Die beiden Ansteckenden könnten ja auch unter den 500 Personen sein. Jegliche Versammlungen müssten verboten werden, nur so kann die Pandemie verhindert oder minimiert werden. Das bedeutet natürlich erhebliche Einschnitte in das tägliche Leben. Konsequent wäre es, wenn so der gesamte ÖPNV verboten würde, jeder Verkauf über Läden, ja sogar Beerdigungen. Nur mit erheblichen Einschnitten ist die Pandemie zu stoppen, so schwierig das auch sein würde. Aber mit derart inkonsequenten Maßnahmen ist keinem geholfen.

Hans-Joachim Brunk, Hamburg

Ich kann es kaum glauben

11. März: Wie sich Alten- und Pflegeheime schützen. Warnschilder für Besucher aufgestellt, weil die Bewohner besonders gefährdet sind

Ich bin fassungslos und kann kaum glauben, was im oben genannten Artikel steht. Während es in Schleswig-Holstein aus gutem Grund die strikte Anweisung gibt, dass Pflegepersonal nach einem Urlaub in einem Coronavirus-Risikogebiet das Heim 14 Tage lang nicht betreten darf, gibt es diese Regelung in Hamburg nicht. Bei Symptomfreiheit nach Rückkehr aus einem Risikogebiet wird das Pflegepersonal in Hamburg möglicherweise arbeiten, weil „zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme“ abgewogen wird. Meines Erachtens kann diese Abwägung in keinem Fall zu Gunsten der Tätigkeitsaufnahme ausfallen. Denn der Einsatz bringt die Bewohner in Lebensgefahr, da sie aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Krankheiten zu den am meisten gefährdeten Menschen gehören und Symptomfreiheit nicht gleich Virusfreiheit ist. Deshalb habe ich eine dringende Bitte an die Verantwortlichen: Schützt die Bewohner und macht es so wie in Schleswig-Holstein.

Ulrike Brackmeyer

Eine erfreuliche Meldung

12. März: EU will ,Recht auf Reparatur‘.

Kommission legt Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor, um Recycling zu fördern und Müll zu vermeiden

Endlich mal wieder eine erfreuliche Meldung, wenn dieser Aktionsplan auch wirklich umgesetzt wird. Ein Recht auf Reparatur, kein sinnloses Wegwerfen und Ersetzen mehr, Einfachheit der Stecker und Adapter. Es wäre unheimlich schön, doch ich höre schon wieder den Aufschrei der Industrie, der es nicht um unseren Planeten geht, sondern nur um Wachstum und Geld, Nachhaltigkeit ist dabei nur ein Hindernis. Mögen die EU-Politiker hartnäckig und durchsetzungsstark bleiben und Greta diese Punkte mit aufnehmen, damit ihnen mehr Gewicht verliehen wird.

Elvira Kleinschmidt

Er hinterließ ein Chaos

12. März: Der Machtkampf und die Folgen

Als Bernd Hoffmann zuletzt vom HSV entlassen wurde, hinterließ er neben einem Chaos und dem rausgeekelten Sportchef Beiersdorfer ein Defizit von 100 Millionen Euro. Trotzdem wurde er vor zwei Jahren von den Mitgliedern wiedergewählt, die wissen mussten, dass dieser Mensch absolut teamunfähig, machthungrig, egoistisch und vor allem selbstüberschätzend ist! Seit er sich diese Position sehr listig wieder geholt hat, warten die älteren Mitglieder auf den Moment, wo Bernd Hoffmann in alte „Verhaltensmuster“ zurückfällt, wie jetzt geschehen! Wer wundert sich heute darüber, wenn wir im Land ganz andere Probleme haben?

Ditmar Kobrow

Nichts Neues!

Was soll dieser Artikel? Ein Foto, bei dem Boldt und Hoffmann zufällig zwei Meter auseinander stehen, vom Mittwoch aufgewärmte Informationen, nichts Neues.

Rüdiger Sodemann

Sind Jugendliche unbedarft?

12. März: Wenn Banker Jugendliche vor Krediten warnen. Im Hamburger Berufsvorbereitungsprojekt Joblinge beschäftigen sich junge Leute auch mit Finanzfragen. Ehrenamtliche Experte helfen ihnen

Bemerkenswert ist es schon, wenn junge Erwachsene, die über das aktive und passive Wahlrecht verfügen, so geringe Kenntnisse im Geschäftsverkehr besitzen. Nicht verwunderlich ist dagegen, dass auch hier implizit ein Versagen der Schule festgestellt wird – wie stets, wenn Defizite welcher Art auch immer bei jungen Menschen beklagt werden. Dass „Banker Jugendliche vor Krediten warnen müssen“, ist allerdings insofern unzutreffend, als Jugendliche gar keine Kreditgeschäfte tätigen dürfen, was jeder Bank bekannt ist. Schließlich sind sie nicht voll geschäftsfähig und brauchen für alle Rechtsgeschäfte die Zustimmung ihrer Eltern, es sei denn, es handelt sich um solche Geschäfte, die aus Taschengeldmitteln getätigt werden. Ohne Zustimmung sind aber selbst solche unwirksam und können zu Lasten des Vertragspartners rückabgewickelt werden. Abgesehen davon wird ein junger Erwachsener in aller Regel keinen über seine Mittel hinausgehenden wirksam Vertrag abschließen können, weil schon beim Abschluss z. B. eines Handy-Vertrages bei der „Schufa“ dessen Bonität geprüft wird. Dass Banken dieses Verfahren bei Kreditanträgen machen, versteht sich von selbst. Es lohnt sich also, ein wenig im „Bürgerlichen Recht“ zu stöbern, damit unseriöse Firmen ihre unbedarften jungen Kunden gar nicht erst in vermeintliche oder tatsächliche Bedrängnis bringen können.

Ulrich Reppenhagen