Keine Verhüllung in der Schule

1./2. Februar: Gericht: 16-jährige Hamburgerin darf voll verschleiert in die Schule. Für ein Verbot fehle die Rechtsgrundlage, so das Urteil. Die Stadt erwägt, ,gegebenenfalls‘ das Schulgesetz zu ändern

Unterricht bedeutet nicht nur Kenntnisnahme von Inhalten. Unterricht meint soziales Miteinander, emotionale Begegnung und Auseinandersetzung. Dazu gehören Gestik und Mimik der beteiligten Personen. Ein Niqab verhindert das alles. In Hamburger Schulen sollten Mitschüler aber nicht mit einem Stück Stoff kommunizieren müssen. Diese Art der Verhüllung gehört nicht in unsere Schulen. Das Schulgesetz muss dingend dahingehend geändert werden, sollte es das bisher nicht beinhalten.

Karin Brose

Was für ein Menschenbild!

Das ist ja wunderbar, wie die 16-Jährige, ohne es zu wollen, die gesamte Schleier- Kopftuch- Niqab- und sonstige Verhüllungsproblematik auf den Punkt bringt: Sie fühlt sich nicht erniedrigt, sondern „erhöht“. Diese Aussage entlarvt, dass es nicht um eine rein persönliche, ansonsten bedeutungslose Bekleidungsentscheidung bei der Verhüllung geht. Frauen, die sich nicht verhüllen, werden mit dieser Aussage moralisch abgewertet und im nächsten Schritt aufgrund dieser Wertlosigkeit zum Freiwild erklärt. Die Verschleierung ist nicht wertfrei, sie ist nicht unpolitisch, sie ist zutiefst frauenverachtend. Gleichzeitig wertet sie übrigens auch Männer ab, die zu ihre Triebe nicht steuern könnenden Wesen degradiert werden, denn die Frauen sollen sich ja verhüllen, damit Männer nicht bei ihrem Anblick auf „unkeusche“ Gedanken kommen. Was für ein Menschenbild!

Doris Dierbach

Bürgervertreter mit Rückgrat

Außenminister Heiko Maas denkt über türkische Schulen in Deutschland nach. Unser Schulsenator Ties Rabe will keine Vollverschleierung an Hamburger Schulen zulassen. Das Schulgesetz wird „gegebenenfalls“ geändert. In Bayern wird eine ganzkörperverschleierte Verkehrssünderin nicht verurteilt, weil der Richter keine Gesichtsregung der Frau erkennen konnte. In Pinneberg wird die Zweitfrau genehmigt. In Hamburg-Nord gibt es einen Infoabend der Diakonie unter dem Titel „Interkulturelle Kompetenz“. Hier stellt sich doch die Frage, wo sind unsere Bürgervertreter mit Rückgrat? Da wird im Bundestag über „Gesichtserkennung“ diskutiert aber in der Realität die Vollverschleierung akzeptiert.

Gudrun Schuch-Nehrke

Vermummung ist respektlos

Wenn das Kopftuchtragen in der Schule auf der bisherigen Gesetzeslage nicht verboten werden darf, ändern Sie umgehend das Schulgesetz, Herr Rabe! Ich empfinde als respektlos, sich vermummt in einen Klassenraum zu setzen, sich als Teil der Klassengemeinschaft fühlen zu wollen und dann noch Unterricht von Lehrpersonen einzufordern. Kemal Atatürk hatte seinerzeit das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Gebäuden einfach verboten, das sollte hier genauso passieren. Im Übrigen habe ich viel Kontakt zu Muslimen. Keiner meiner Bekannten trägt Kopftuch und sie sind eher genervt, wenn sie in ihren Heimatländern diese wieder anlegen müssen.

Mercedes Rüdenauer

Verschleierung schränkt ein

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und vor der Verabschiedung unseres Grundgesetzes kämpften sehr viele Frauen und auch einige Männer für die Aufnahme des Artikels 3: „Alle Menschen sind gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz. Und er wurde aufgenommen. Bis heute muss immer wieder darum gekämpft werden, dass er eingehalten wird. Wie kann sich eine Frau frei entfalten, sich frei bewegen, anderen Menschen offen begegnen, die alles Körperliche, das sie ausmacht, unter Unmengen schwarzen Stoffes verbirgt? Wir können nicht sehen, ob sie uns anlächelt, ob sie verärgert oder traurig ist. Wir können nicht sehen, was sie unter ihren Stoffbahnen verbirgt. Schafft das Vertrauen? Wie kann diese Frau einem Mann gleichgestellt sein, der sich nicht verhüllen muss? Zumal die Religion das Tragen eines Kopftuches oder eines Niqabs gar nicht verlangt. Entspringt diese Sitte nicht einer tief patriarchalischen Gesellschaft? Es wird höchste Zeit, dass das Verbergen weiblicher Körperteile, und seien es auch nur die Haare, nicht mehr erlaubt wird. Ich fühle mich gekränkt, wenn ich einer verhüllten anderen weiblichen Person gegenüberstehe.

Dr. Petra Gebhardt

Gegen Grundrecht verstoßen

Bekleidungsvorschriften nur für ein Geschlecht verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG, zumal nach der Auslegung des orthodoxen Islams die Art der Bekleidung gleichzeitig auch die Moral der Frau dokumentiert. Es kann nicht akzeptiert werden, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit andere Grundrechte beeinträchtigt werden. Gerade für die Gleichberechtigung wird in Deutschland schon lange gekämpft. In diesem Zusammenhang sollte auch das Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vom 11.7.17 berücksichtigt werden, in dem festgelegt wurde, dass ein Verbot der Vollverschleierung nicht gegen Menschenrechte verstößt. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass der Schulsenator angekündigt hat, ggf. das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass die Vollverschleierung in der Schule untersagt ist. Beate Hille