Symbol des Völkermords

27. Januar: Mehrheit fordert: Besuch im KZ soll für Schüler Pflicht werden

Besucht man Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager, egal ob in Deutschland oder Europa, trifft man überwiegend auf geführte Schülergruppen ab Klasse 7 aufwärts. Ich gehe davon aus, dass diese Besuche weitgehend auf Freiwilligkeit beruhen. Hier eine Besuchspflicht einzuführen, widerspräche meines Erachtens der Logik des Zwangs, der an diesen Orten des Völkermords herrschte. Wer sie besucht, muss dafür intrinsisch offen und bereit sein. Die Anregung als Zeichen der Solidarität mit den jüdischen Opfern des deutschen Völkermords „an einem bestimmten Tag einen Davidstern (zu) tragen“, halte ich für undurchdacht. Das ehemals erzwungene Tragen stigmatisierte und demütigte seinen Träger, machte ihn vor aller Welt verächtlich, deklassierte ihn zum Unmensch. Dieser Stern muss Symbol für den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden bleiben, er sei den Opfern vorbehalten. Erinnerungskultur darf nicht zum willkürlichen Seitenwechsel von Symbolen führen.

Norbert Richter

Berührender Bericht

25./26. Januar: Zum ersten Mal in Auschwitz. Vier Abendblatt-Redakteure besuchten den Tatort des größten Verbrechens der Menschheit?

Ihr Bericht hat uns sehr berührt. Ihre persönlichen und einfühlsamen Emotionen, Eindrücke und Ihre Ausdrucksweise waren beeindruckend und regten zum Nachdenken an. Jeder Deutsche sollte einmal in seinem Leben nach Auschwitz fahren. Besonders die jungen Leute sind gefragt, damit nichts vergessen wird.

Liesel Matthies

Verantwortung lernen

27. Januar: ,Entwürdigend‘ – Kita verbietet Kindern Karnevalskostüme

Haben Kindergärten keine anderen Probleme? Anstatt Dreijährigen den sensiblen Umgang mit anderen Kulturen beizubringen, sollte vor allem Wert darauf gelegt werden, Kinder zu einem rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Miteinander in unserer Gesellschaft zu erziehen. Die täglichen Berichte in den Medien über rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr, die zunehmende Vermüllung unserer Straßen und Parkanlagen oder das aggressive Verhalten gegenüber Polizei und Rettungskräften zeigen, dass es hier einen großen Nachholbedarf gibt.

Martin Wucherpfennig

Gigantisches Millionengeschäft

25./26. Januar: Taubenfüttern – amtlich verboten. 30 Jahre lang versorgte Inge Ehls auf ihrem Privatgrundstück Stadttauben

Ich bin schockiert darüber, dass das Füttern von Tauben verboten ist, aber gleichzeitig die Taubenzüchter, die für diese Problem verantwortlich sind, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ich selbst hatte schon vor meinem Haus eine wunderschöne Tauben mit einem Ring am Bein, die verzweifelt Futter suchte. Das Handeln von Brieftauben ist ein gigantisches Millionengeschäft, für einzelne Tauben wird mehr Geld geboten als für ein Pferd. Das ist Tierquälerei hoch drei.

Jutta Wilkens, Hamburg

Beispiel Lüneburg

Die alte Dame hat Recht. Ihr Garten ist ein Futterplatz für die ungeliebten Tauben und – sauber. Ich konnte mich selbst davon überzeugen. Vorurteile hin oder her, Tauben koten nicht an ihren Futterplätzen. Genau genommen kenne ich gar kein Tier, dass an dem Platz, an dem es futtert, sich auch erleichtert. Wäre ja auch verrückt. Aber ein so gnadenlos verachtetes Tier wie die Stadttaube kann sich so nett verhalten wie es will: Sie kommt pünktlich, sie futtert schnell und sie hinterlässt dabei keinen Kot. Das Tier kommt gegen die Vorurteile nicht an. Der Richter war nicht vor Ort, „weil man ja weiß, wie das mit den Tauben ist“. Sein Urteil brauchte keinerlei Nachweis der tatsächlichen Schädigung. Das bloße Vorurteil reichte. In Lüneburg werden in Absprache mit der Stadt täglich an die 800 Tauben gefüttert. Alle Fütterungsplätze sind sauber. Die Anwohner freuen sich, dass sie von den Tieren nicht mehr bedrängt werden. Hoteliers, Restaurantbesitzer und Marktbeschicker sind zufrieden, weil die Tiere nicht mehr auf Futter lauern. Die kontrollierte Fütterung ist der erste Schritt hin zu einem Taubenmanagement, das alle Tiere an Taubenschläge bindet. Dort werden dann ihre Eier gegen Attrappen getauscht und damit die Population begrenzt. Von mehreren hundert Gesprächen mit Passanten, verlaufen 99 Prozent positiv. Fazit: Die Lüneburger wollen keine Tiere quälen. Sie wollen nur eine Lösung für ihr Problem. Und das bekommen sie hier tierschutzgerecht. Armes Hamburg.

Inge Prestele,

Stadttauben Lüneburg e.V.

Viele Wohnungen fehlbelegt

24. Januar: Sozialer Wohnungsbau – harsche Kritik an Senatorin

Die Verwirrung ist immer wieder groß, wenn es um Sozialwohnungen geht. Es gibt keinen rechtlich verbindlichen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wer wenig verdient, kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen, auch §5-Schein genannt. Unter Vorlage dieses Scheins kann sie oder er eine freie Sozialwohnung anmieten. Die etwa 260.000 Wohnungen der Saga und der Baugenossenschaften, ca. ein Drittel aller Mietwohnungen in Hamburg und nur zum Teil Sozialwohnungen, liegen bei der Miete im Durchschnitt mit ca. 6,50 Euro/qm auf der Höhe von neu errichteten Sozialwohnungen. Baugenossenschaften bieten auch immer wieder freie Wohnungen an. Ein echtes Ärgernis ist dabei, dass wahrscheinlich die Hälfte aller Sozialwohnungen fehlbelegt ist, weil die Wohnberechtigung nur bei Bezug geprüft wird und dann nie wieder. Was sollen im Übrigen die sogenannten Hamburg-Wohnungen für acht Euro bringen, wenn Wohnungen nach dem Mietenspiegel heute im Schnitt ca. 8,60 Euro/qm kosten und 8-Euro-Wohnungen schon nach kurzer Zeit teurer werden? Ein weiteres Ärgernis sind die mit 20 Jahren relativ kurzen Bindungsfristen für Sozialwohnungen. In Wien, dem Mekka des kommunalen Wohnungsbaus, sind die vielen von der Stadt Wien gebauten Wohnungen auf Dauer sozial gebunden und das seit Beginn, seit Wien nach dem Ersten Weltkrieg angefangen hat, den Wohnungsbau mit durchaus „bezahlbaren“ Mieten als Daseinsvorsorge zu betreiben.

Helgo Klatt

Vokabel aus der NS-Zeit

25./26. Januar: Schwerbehindert nach einer Routine-OP. Die Hasenscharte des kleinen Tom sollte im UKE korrigiert werden – heute hat er schwerste Hirnschädigungen

Zoomorphismen wie „Hasenscharte“ sollten für die Bezeichnung von Fehlbildungen entbehrlich sein. Auch wenn man keine kränkende Absicht unterstellt, können Zoomorphismen Betroffene verletzen. Der Begriff „Hasenscharte“ ist nicht nur unglücklich, sondern auch falsch. Er ist durchaus diskriminierend und im Zusammenhang mit dem furchtbaren Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 für die Betroffenen nicht ungefährlich. Dies belegt unter anderem die Dissertation Helga Brittens aus dem Jahr 1941 mit dem Titel „Beitrag zur Kenntnis der Vererbung von Hasenscharten und anderen Missbildungen an Hand zweier Sippentafeln“. Der herabsetzende Begriff gehörte zum Vokabular der nationalsozialistischen Zeit. Zur Bereinigung des „Volkskörpers“ gehörten auch Zwangssterilisationen im Zusammenhang mit Lippenspalten. Wir wissen nicht, welchen Zeiten wir entgegenleben. Man sollte aber alles tun, dass das zwischen 1933 und 1945 Geschehene in Zukunft verhindert wird. Das fängt mit der Sprache an.

Professor Dr. Dr. Rainer Schmelzle

Nur eine Frage...

24. Januar: Zwei Kinder sterben in Schulbus

Nur eine einzige Frage: Warum herrscht auf einer (Kopfsteinpflaster)-Strecke, auf der ein Schulbus fährt, nur ein „eingeschränkter Winterdienst“?

Claudia Maciolek