Ein Jahr Altenpflege für Politiker

20. November: Pflege-TÜV soll besser werden. Die Heime bekommen bisher fast nur Traumnoten. Dank neuer Bewertungskriterien soll damit bald Schluss sein

Seit Jahren wird nun schon am Pflege-TÜV herumgebastelt und jeder Gesundheitsminister entwickelt neue Pläne. Dazu kommen die sogenannten „Experten“ der Parteien und Gewerkschaften, die alles besser wissen. Aber wie es tatsächlich in einem Alten- und Pflegeheim (ich spreche nicht von den Residenzen) zugeht, kennen sie meistens nur vom Hörensagen. Um wirklich im Interesse der Bewohner handeln zu können, sollte jeder Gesundheitspolitiker mindestens ein Jahr in der Altenpflege tätig gewesen sein, erst dann kann von „Experten“ gesprochen werden. Hoffen wir, dass bei dem neuen geplanten Pflege-TÜV für alle Beteiligten etwas Positives herauskommt.

Alfred Schmücker, Tangstedt

Zu wenige Möglichkeiten

Es ist ja gut, dass Pflegeheime bewertet und geprüft werden. Wenn ich Zeit zum Vergleichen habe und in Ruhe eine Entscheidung treffen kann, mag das hilfreich sein. Aber wenn man in Hamburg zeitnah durch Krankheit oder Unfall dringendst einen Platz für einen Angehörigen benötigt, sei es auch nur für Kurzzeitpflege? Da bleibt die Auswahl hinten an, man kann froh sein, wenn nach wundgewählten Fingern überhaupt ein Platz gefunden wird. Da nutzt der tollste TÜV nicht. Es gibt entschieden zu wenig freie Möglichkeiten. Ich habe in den vergangenen Jahren, mit sehr viel Geduld, mehrmals Hilfe in den Einrichtungen erhalten. Mein Vater hatte in ganz Hamburg verschiedene Plätze und hat am Ende in Neu Wulmstorf seine letzten Tage verbracht, für die Unterstützung dort kann ich mich gar nicht genug bedanken und das zählt mehr als ein TÜV.

Renate Wolff

Sicherheitsknopf nicht sichtbar

17./18. November: Elbphilharmonie: Wachmann verletzt Konzertbesucher (82) bei Streit schwer

Die Situation in der Elbphilharmonie für Behinderte scheint doch erstaunliche Mängel zu haben. Als wir einmal sehr spät zum Konzert kamen, wurden wir von Hilfspersonal überall schnell durchgeschleust. Die Tür zum Konzertraum konnten wir nicht alleine öffnen und dies als kräftige, nicht behinderte Personen. Erst das Aufsichtspersonal öffnete die Tür. Was macht ein Besucher, der durch Behinderung oder plötzliches Unwohlsein den Konzertraum schnell verlassen muss und die Tür nicht öffnen kann? Offensichtlich scheint es keinen Sicherheitsknopf zur automatischen Öffnung zu geben, insbesondere keinen gut sichtbaren. Hier liegen doch die Versäumnisse eindeutig auf Seiten der Elbphilharmonie. Unter diesen Umständen ist das Verhalten des Aufsichtspersonals als absolut unangemessen zu bezeichnen und der Versuch von Seiten der Elbphilharmonie oder der Aufsichtspersonalfirma, diesen Vorgang und die zugrundeliegenden Sicherheitsmängel durch eine Verschwiegenheitserklärung klein zu halten, ist doch geradezu ein Schuldeingeständnis.

Helga Vogel

Vorhandene Regeln anwenden

19. November: Innenministerium will Abschiebungen erleichtern

Was wäre das deutsche Rechtswesen ohne einen Wust an zivil- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, die genau regeln, unter welchen Bedingungen ein Schriftstück wirksam zugestellt ist? Von daher ist nicht nachvollziehbar, weshalb neben all diesen Gesetzen und Verordnungen nun eine „Chipkarte“ für eine besondere Personengruppe, hier die Asylbewerber, eingeführt werden muss, um Abschiebungen zu erleichtern. Da hier sogar der Aufenthaltsort der Adressaten bekannt ist, gilt der Abschiebebescheid mit all den aus ihm resultierenden Folgen unter Einhaltung der Form auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger ihn nicht einmal persönlich entgegennimmt. Wenn man Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern, die den Rechtsweg ausgeschöpft haben, wirklich forcieren will, sollte man keine rechtlich überdies fragwürdigen „Extrawürste“ auflegen, sondern existierendes Regelwerk konsequent nutzen.

Ulrich Reppenhagen

Digitale Tür zur Erwachsenenwelt

17./18. November: Nicht ohne mein Handy. Ab welchem Alter Kinder ein Smartphone brauchen

Die Naivität, die manche dem Smartphone-Gebrauch von Kindern und Jugendlichen gegenüber an den Tag legen, ist erschreckend. Für die Jugendlichen handelt es sich bei diesem Gerät weder um ein Telefon, noch um ein „Universallexikon“, sondern um die digitale Tür in eine Erwachsenenwelt, die ihnen im realen Leben durch die Kinder- und Jugendschutzbestimmungen versperrt bleibt: Spielhalle, Hardcore-Pornografie, Gewalttaten, Drogenkonsum. Sie lernen mithilfe des Smartphones Sexismus, Rassismus und Tabubrüche aller Art kennen und verwechseln die Idealisierung der digitalen Technik mit einer Idealisierung dieser Inhalte. Den mentalen Aufenthalt in gefährlichen und gefährdenden Bezirken des Erwachsenenlebens als kindliche „Privatsphäre“ zu deklarieren und damit den Eltern die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht quasi zu verbieten, kann nur als Förderung einer digitalen Form von jugendlicher Verwahrlosung verstanden werden.

Kordula Leites​

Gerechtigkeit bei der Polizei

16. November: Cold Cases: Kritik an Staatsanwältin

Bei allem Respekt für die Entscheidung der Richterin, als juristischer Laie frage ich mich: Wenn es tatsächlich so war, dass unlautere Methoden bei der Befragung angewendet wurden, wieso hat das die Staatsanwaltschaft nicht mitbekommen? Die Staatsanwaltschaft ist doch Herrin des Verfahrens. Und nun ermittelt sie gegen Baack? Es geht auch bei der Polizei um Gerechtigkeit, eine objektive Aufklärung.

Lutz Jaffé