Parteien sollen Strafe zahlen

18. Mai: Dreckige Luft in Städten – EU verklagt Deutsch­land

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, kann es nur heißen, dass die dafür verantwortlichen Parteien, die zu zahlenden Strafen zu tragen haben. Es kann nicht sein, dass der Staat durch die Ignoranz und Unfähigkeit der regierenden Parteien dafür aufkommt, zumal dieses Thema schon seit Jahren bekannt ist und die EU Deutschland schon seit geraumer Zeit darauf hingewiesen hat. Bei den freundschaftlichen Beziehungen, besonders der CDU/CSU, zur Automobilindustrie, die bedingt durch den Betrug bei den Dieselfahrzeugen mit dazu beigetragen hat, sollte eine Weiterreichung der Strafen an die Automobilindustrie eine reine Formsache sein.

Bernd Mucksfelde, per E-Mail

Nein zu Kreuzfahrtschiffen

Es sind ja nicht nur Dieselfahrzeuge, die die Luft in unserer schönen Stadt verschmutzen, sondern auch die vielen Schiffe mit ihren schmutzigen Abgasen. Man sollte umgehend den Kreuzfahrtschiffen untersagen, ohne Landstrom zu verweilen. Und wenn die Elbvertiefung kommt, werden noch viel mehr dreckige Hinterlassenschaften von immer größeren Schiffen unsere schöne Stadt verschmutzen. Ganz abgesehen davon, dass die Elbvertiefung die ohnehin schon schlechte Wasserqualität schließlich komplett zerstören wird.

Christiane Möller, Aumühle

Sanktionen für deutsche Firmen

18. Mai: EU geht auf Kon­fron­ta­ti­ons­kurs zu US-Prä­si­dent Trump

Was die EU tut, ist politisch richtig, wirtschaftlich ist es falsch. Donald Trump wird eine Schwarze Liste anlegen lassen von allen Firmen, die mit dem Iran Handel treiben. Diese Firmen werden mit Sanktionen belegt und dürfen nicht mehr in die USA exportieren und mit US-Firmen im Ausland Handel treiben. Wenn man die Handelsvolumina mit den USA und mit dem Iran anschaut, dann wird die Entscheidung gegen den Iran-Handel fallen. Siemens hat das bereits angekündigt. Die Muskelspiele der EU werden Donald Trump wenig beeindrucken und die Zusagen der Europäer an den Iran sind unrealistisch. Deshalb wird das Atomabkommen scheitern.

Reinhard von Kamptz

Irrsinnige Vorgaben vom TÜV

17. Mai: Radler im toten Winkel. Die vielen Ver­kehrs­to­ten sind Folge von Versagen

Bei einer geführten Touristenfahrt durch das Containerterminal Altenwerder erklärte uns der Reiseführer, dass zum Ärger der Terminalbetreiber der deutsche TÜV durchgesetzt hat, dass die ca. 160 vollautomatisch fahrenden Containertransporter mit einer Beleuchtung gemäß StVZO, also Beleuchtung vorn und hinten, Bremslichter und Blinker, die beim Richtungswechsel betätigt werden, ausgerüstet werden mussten, obwohl diese Fahrzeuge in einem abgesperrten Areal fahren, das kein Mensch betreten darf. Es war ein erheiternder Anblick und gleichzeitig an Absurdität nicht zu überbieten, wie sich diese Fahrzeuge mit voller Beleuchtung und vorschriftsmäßig blinkend in dem menschenleeren Bereich bewegten. Ich habe herzlich gelacht über diesen Irrsinn. In Bezug auf die fehlenden Vorgaben zu Abbiegeassistenzsystemen bleibt mir aber das Lachen im Halse stecken. Wo ist da der sonst oft übereifrige TÜV?

Jürgen Körner, per E-Mail

An der Kreuzung den Kopf wenden

Ich fahre fast jeden Tag mit dem Fahrrad sechs Kilometer ins Büro und wäre schon längst umgefahren worden, wenn ich nicht immer an den entsprechenden Einmündungen meinen Blick über meine linke Schulter nach hinten wenden würde, um zu vermeiden, dass mich jemand übersieht. Das ist die einzige Möglichkeit, solche tragischen Unfälle zu vermeiden.

Annette Sager, per E-Mail