Steuern zahlen beim Hausverkauf

17. Januar: Von Eims­büt­tel bis Volks­dorf: Jetzt droht Kos­ten­ex­plo­sion beim Wohnen. So teuer kann die Neuregelung der Grundsteuer werden

Als Eigenheimbesitzer war ich froh, ein wenig für meine Rente vorgesorgt zu haben und muss nun fürchten, enteignet zu werden. Wie soll ich von einer durchschnittlichen Rente mehr als 1000 Euro pro Monat zusätzlich für die Grundsteuer aufbringen? Wer würde noch eine derartige Immobilie kaufen (können)? Das heißt, ich sitze zwischen Baum und Borke: Ich kann zukünftig weder die laufenden (Extra-)Kosten decken noch die Immobilie verkaufen und wenn, nur für einen Bruchteil des Wertes. Konsequenterweise müsste ich aus Hamburg wegziehen und Hartz IV beantragen. Mit welcher Berechtigung wird diese Steuer erhoben? Für die Infrastruktur habe ich bereits Steuern bezahlt. Auch partizipiere ich nicht an einer Wertsteigerung. Lediglich bei der Veräußerung käme mir die Wertsteigerung zugute, so ich denn einen entsprechenden Kauferlös erziele. Und hier kann dann eine (Grund-)Steuer ansetzen, die sich dann am Kaufpreis orientiert. Dies wäre gerecht. Alles andere ist der pure Wahnsinn.

Frank Steder, Hamburg

Gerechte Reform muss her

Grundsteuer ist in Wahrheit Wohnsteuer oder Lebenssteuer, in Hamburg eine der höchsten. Auch Hartz-IV-Empfänger müssen sie bezahlen. Sie ist der größte Posten der Kalt-Nebenkosten, fast so teuer wie die Heizung. Eine gerechte Reform muss her!

Felicitas Bruhnke, Hamburg

Ungerechte Regelung

Bei den in Aussicht gestellten Mieterhöhungen bei höherer Grundsteuer pervertiert sich ein gesetzlich zugelassenes, zutiefst ungerechtes System: Ein Grundeigentümer zahlt Grundsteuer, die sich unter anderem an erwartbaren Einkünften orientiert. Es ist unverständlicherweise zulässig, dies über eine Regelung im Mietvertrag auf die Mieter (Nebenkosten) umzulegen. Ich empfinde diese Regelung in dieser Form als sittenwidrig und unlauter: Wir Mieter zahlen für die anteilige Nutzung einiger Quadratmeter Grund eine Nutzungs- oder Abgeltungssumme, nämlich die Miete. Mieten sind die Einkünfte, deretwegen der Eigentümer Steuern zahlen muss. Es ist doch paradox, dass Mieter diese Kosten tragen. Ich würde nun eigentlich erwarten, dass Mieter dann auch anteilig an den Mieteinkünften beteiligt werden. Das wäre doch einmal ein ausgleichendes System! Ich finde, das Umlegen der Grundsteuer auf die Mieter gehört gesetzlich abgeschafft oder es müsste entsprechend über eine Gewinnbeteiligung abgegolten werden. Als Bürgerin in Hamburg möchte ich zukünftig nicht unzumutbar belastet werden.

Petra Stessun, Hamburg

Hebesätze reduzieren

Wir haben nicht nur in Ost- und West-Deutschland unterschiedliche Stichtage für die Berechnung des zur Berechnungsgrundlage der Grundsteuer notwendigen Einheitswertes, sondern jede Kommune entscheidet auf Grundlage der eigenen Finanzkraft auch über die sehr unterschiedlichen Hebesätze zur Ermittlung der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer. Hier ist der zweite wichtige Korrekturfaktor, um eine nachvollziehbare und vergleichbare zukünftige Grundsteuer zu ermöglichen. Sollte es also auf Grundlage des zu erwartenden Urteils neue Einheitswerte geben, könnten alle Kommunen ihre jeweiligen aktuellen Hebesätze reduzieren und das Gesamtsteueraufkommen bliebe gleich und kein Mieter oder Eigentümer müsste nach dem Urteil mehr zahlen als heute. Es müsste sich der Gesetzgeber nur trauen, den Städten und Gemeinden die Hoheit zur Festsetzung der individuellen Hebesätze zu nehmen.

Thomas Steffens, Hamburg

Stark belastete Häuslebauer

Gestern konnte man wohl noch auf einen Druckfehler hoffen oder einen verfrühten Aprilscherz vermuten. Aber heute geht die Berichterstattung in die nächste Runde: Die Neuregelung der Grundsteuer scheint Ernst gemeint zu sein. Wie krank sind Leute, die sich solche Überlegungen einfallen lassen, eine Grundsteuer im Durchschnitt zu Verzehnfachen? Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbssteuer fällig, die mit nichts zu rechtfertigen ist. Doch damit nicht genug: Es kommt jedes Jahr die Grundsteuer hinzu. Wie oft und wie hoch sollen Häuslebauer denn noch mit ihrem versteuerten Eigentum belastet werden? Wieso muss die Bemessungsgrundlage überhaupt angepasst werden, die im Westen 1964 festgelegt wurde und im Osten 1935? Ein einheitlicher Zeitpunkt könnte Sinn machen, aber nicht mit der Konsequenz, die Steuern dermaßen extrem unverschämt steigen zu lassen. Der Begriff „Wutbürger“ wird mit dieser Reformidee eine ganz neue Dimension erreichen. Denn davon ist jeder betroffen, Eigenheimbesitzer und Mieter. Der Staat spricht über Mietpreisbremse? Selten so gelacht und sich verarscht gefühlt.

Dietmar Johnen-Kluge, per E-Mail

Klassenübergreifender Aufstand

Gemach, Gemach. Mieter und Wohneigentümer können sich selbstverständlich prächtig gruseln, anhand hochgerechneter Grundsteuersteigerungen, im Einzelfall immerhin von 600 Euro auf gut 15.000 Euro pro Jahr. Aber kein Gesetzgeber oder einnahmelüsterner Finanzminister denkt ernsthaft in seinen kühnsten Träumen daran, das derzeitig noch geltende Verfahren zur Grundsteuererhebung so zu belassen, wie es ist und lediglich die Gebäudewerte zu aktualisieren, denn das würde tatsächlich zu grotesken Steuerforderungen und zum klassenübergreifenden Aufstand der Betroffenen führen. Längst liegen Pläne vor, die Grundsteuer nach den Grundstücks- und Gebäudeflächen statt nach dem Verkehrswert der Gebäude zu bemessen, was die Grundsteuer auf dem jetzigen Stand hielte. Allerdings ist die Verlockung für die Steuereintreiber groß, bei der Grundsteuerreform nebenbei auch die Einnahmen zu erhöhen. Hier muss der Bürger achtsam sein.

Ulrich Reppenhagen, per E-Mail