Die SPD muss es nur wollen

21. Dezember: Rettet Puan Klent!

Rolle rückwärts ist ja gerade der absolute Trend bei der SPD. Martin Schulz hat es vorgemacht und Johannes Kahrs zeigt, dass er diese Disziplin auch hervorragend beherrscht. Noch im Sommer hatte Herr Kahrs seinen großen Auftritt in Puan Klent und hat dort freimütig kundgetan, wie er neben dem Geld für die „Peking“ eben auch die 15 Millionen für Puan Klent locker gemacht hat. Schon vor der Zusage dieses unfassbar großen Betrages war es kein Geheimnis bei den verantwortlichen Hamburger Politikern, mit welchen Problemen Puan Klent zu kämpfen hatte. ,,Sylt gilt immer als teuer und exklusiv. Puan Klent zeigt, dass sich auch Hamburger Jugendliche Urlaub auf dieser lnsel schon seit Jahrzehnten leisten können. Damit das auch in den nächsten Jahrzehnten so bleibt, habe ich mich in den diesjährigen Haushaltsberatungen für die finanzielle Förderung der Sanierung stark gemacht.“ So die Presseerklärung von Herr Kahrs. Das ausgerechnet diese Probleme herangezogen werden, um eine Begründung zu finden, warum es nun doch keine Rettung für Puan Klent gibt, kann keiner der Mitarbeiter, die drei Tage vor Weihnachten von der Insolvenz überrascht wurden, verstehen. Wir sind bestürzt, fassungslos und traurig, dass es wohl nicht mehr darum ging, ob man Puan Klent retten kann oder nicht, sondern nur noch darum, ob man es will – oder eben nicht.

Martina Affeldt, per E-Mail

Unvergessliche Klassenfahrten

Die erste Klassenfahrt an die Nordsee, nach Puan Klent, war für mich und meine Schulkameraden ein unvergessliches Erlebnis. Auch wenn ich heute, mit 61 Jahren, nach Sylt fahre, habe ich immer die Erinnerung an Puan Klent im Herzen. Ehemalige Klassenkameradinnen sind auch als Erwachsene gern dort gewesen. Wird es eine Initiative „Rettet Puan Klent“ geben?

Gabriele Thiemann, per E-Mail

Haufaufgaben für Katholiken

20. Dezember: Schule verlegt Weihnachtsfeier

In den 60er-Jahren durfte ich nicht am schulischen Religionsunterrichtteilnehmen, da die katholische Kirche es nicht gerne sah, dass ihre Schäfchen mit lutherischem Gedankengut in Berührung kamen. Daher wurden wir Katholiken während der Religionsstunde in einen Nebenraum gesetzt, wo wir irgendeine Aufgabe zu erledigen hatten. Gott sei Dank sind diese Zeiten vorbei, meine eigenen Kinder haben selbstverständlich am allgemeinen Religionsunterricht teilgenommen. Auch einer muslimischen Schülerin ist zuzumuten, während einer Weihnachtsfeier, an der sie aus religiösen Gründen partout nicht teilnehmen möchte, in einem separaten Raum Hausaufgaben oder Ähnliches zu machen. Eine gute alte Tradition zu brechen und die ganze Feier wegen einer Schülerin auf den Nachmittag zu verlegen, ist eine absolut unangemessene Reaktion auf eine ebenso unangemessene Beschwerde. Auch von den deutschen Schülern werden kaum alle Christen sein und dennoch christliche Lieder singen, weil es eine schöne Tradition ist.

Bettina Vogel, per E-Mail

Mitsingen ist freiwillig

Wer in unser christlich geprägtes Land kommt, muss nun mal mit christlichen Festen und Riten rechnen. Niemand am Lüneburger Johanneum wird zum Mitsingen von Weihnachtsliedern gezwungen, die Feier sollte also auszuhalten sein. Die Schülerin hätte auch gleichzeitig gelernt, dass das Leben kein Wunschkonzert ist, sondern dass man sich gewissen sozialen Regeln zu fügen hat, will man Mitglied der Gemeinschaft sein. Das Verständnis der Bevölkerung wird sich in Grenzen halten.

Bernd A. Sutter, Ammersbek

Beamte sollten das Recht wahren

20. Dezember: Ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung auch für Beamte

Beamte sind nach wie vor nicht in der Ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) pflichtversichert. Auch der Personenkreis, der sich nach § 9 SGB V freiwillig in der GKV versichern kann, bleibt unverändert. Eine Änderung kann nämlich nur der Bundesgesetzgeber herbeiführen. Soweit in der Vergangenheit Beamte unter diesen Personenkreis fielen und sie sich in Sonderfällen freiwillig gesetzlich versicherten, weigerte sich die Stadt Hamburg, irgendeinen Beitrag zu leisten, so dass der Beamte den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag tragen musste. Argument war, dass die Möglichkeit, freiwillig Versicherten Beitragszuschüsse zu zahlen, in § 257 SGB V abschließend geregelt und für Beamte damit ausgeschlossen sei. Es gibt zu denken, dass die Juristen im Personalamt ihre bisherige Rechtsauffassung über Bord werfen, wenn Frau Prüfer-Storcks sozialpolitischen Aktionismus durch Änderung des Dienstrechts betreiben will. Ebenso bedenklich ist, dass die Steuerfachleute der Finanzbehörde keine Bedenken hinsichtlich der Steuerfreiheit eines solchen Beitragszuschusses haben. Wenn es Beamte sind, die den Wunsch der Politik derart über ihre Pflicht stellen, das Recht zu wahren, stellt sich eher die Frage, wozu wir überhaupt noch Beamte brauchen.

Hans-Georg Opitz,Buxtehude

Ein kluger Kopf mit linken Händen

12. Dezember: Numerus clausus – Hamburger Klage hat Erfolg

Nach 50 Jahren Numerus clausus in der Medizin beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit den Zulassungskriterien. Klinisch langjährig erfahrenen Ärzten ist bereits seit damals bekannt, dass zunehmend extrem gute Abiturnoten mit der späteren Fähigkeit „ein guter Arzt zu sein“ nicht korreliert und somit ein untaugliches Kriterium darstellt. Wer Generationen von Ärzten im Praktikum (AIP) und Studenten im praktischen Jahr erlebte, weiß, das ein kluger Kopf auch mit „linken Händen“ und/oder schwachem Sozialverhalten einhergehen kann. Die Medizin ist im wesentlichen eine Erfahrungswissenschaft mit einfühlendem Verständnis und sozialer Nächstenliebe am Patient.

Dr. med Bernd Hildebrand, per E-Mail