Kein Grundrecht auf Gewalt

29. August: G20-Gewalttäter muss 31 Monate ins Gefängnis. Hamburger Amtsrichter fällt hartes Urteil gegen Niederländer

Endlich ein Urteil, dass den oft lebensgefährlichen Einsatz der Beamten würdigt und klarstellt, dass das Demonstrationsrecht keinesfalls dazu berechtigt, Polizeibeamte mit Flaschen zu bewerfen und billigend erhebliche Verletzungen in Kauf zu nehmen. Dass der justizpolitische Sprecher der Linksfraktion in der Bürgerschaft Martin Dolzer hohe Strafen als „besorgniserregenden Angriff auf das Grundrecht“ wertet , ist ein Skandal. Es gibt kein Grundrecht auf Steine werfen und Gewalt. Dass jemand mit einer solchen Auffassung Mitglied eines Landesparlaments ist und Bezüge vom Steuerzahler bekommt, ist schwer zu ertragen.

Dr. Rita Knobel-Ulrich, per E-Mail

Richter mit Menschenverstand

Endlich, endlich mal ein Richter mit „normalem“ Menschenverstand und einem richtig guten Gespür für Falsch und Richtig. Ich bin durch dieses Urteil auf dem Wege, wieder an unser Rechtssystem zu glauben. Wo gibt es denn sowas, dass man, weil einem etwas nicht gefällt, mit Flaschen und anderen Gegenständen auf Menschen schmeißt und in Kauf zu nimmt, diese schwer zu verletzten? Das muss auf jeden Fall bestraft werden.

Angelika Westphalen, Reinbek

Zu feige, das Gesicht zu zeigen

Seit Jahren empört es mich, vermummte Gewalttäter in den Gerichtssälen zu sehen. So wie in der heutigen Ausgabe des Hamburger Abendblattes. Da fallen sämtliche menschliche Schranken, um schwerste Taten zu begehen. Aber man ist dann zu feige, sein Gesicht zu zeigen, wenn es zur Verhandlung kommt. Und dies geschieht auch noch mit Billigung der Justiz.

Hannelore Moldenhauer, per E-Mail

Maßnahmen kombinieren

29. August: CDU stellt Re­gie­rungs­fä­hig­keit der Grünen infrage. Konflikt um Verbrennungsmotor entzweit mögliche Koalitionspartner

Stimmt, ein komplettes Dieselfahrverbot würde die Schadstoffemissionen senken. Wer Sägespäne will, kann sie durch Sägen am eigenen Ast gewinnen. Stimmt auch. Kurzzeitig jedenfalls. Am Verbrennungsmotor mit Diesel und Benzin, wird man nicht vorbeikommen, unschlagbar sind deren Energiedichten von zirka zwölf kWh/kg. Lithiumionen-Batterien kommen je nach Technologie auf 0,15 bis 0,6 kWh/kg. Für die gleiche Energie zum elektrischen Fahren braucht man also erheblich mehr Gewicht. Dieses verkürzt schon aus Platzgründen die Reichweite. Der Wasserstoff für den Antrieb mit Brennstoffzellen enthält zwar 39 kWh/kg, muss aber teuer hergestellt werden und nur in der Werbung geht das mit reinem Ökostrom. Das gleiche gilt für die Produktion des Ladestroms für die Batterien. Auch verschlingt die Herstellung von Lithiumionen-Batterien viel CO2, ist also überhaupt nicht umweltfreundlich. Zukünftig wird eine Kombination aus sauberen Verbrennungsmotoren, aus sinnvollen Verkehrslösungen und aus Elektroautos für den zeitlich planbaren Kurzstreckenbedarf einen praktikablen Beitrag zum Klimaschutz bilden. Einseitige Einzelmaßnahmen lösen gar nichts. Wie sagten schon die alten Römer? „... et respice finem“ („...und bedenke das Ende“, Anmerkung der Redaktion).

Dr. Ing. Friedrich Weinhold, Norderstedt

Schlecht e Qualität – hohe Gebühr?

29. August: Studie: Bei Kin­derkrip­pen ist Hamburg Schluss­licht. In Deutsch­land fehlt es an Erziehern für Klein­kin­der. Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt massive Investitionen

Die Bertelsmann-Stiftung sowie der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Herr Marcus Weinberg befürworten die Beitragsfreiheit erst, wenn verbindliche Qualitätsstandards erreicht sind. Der Gedankengang ist schwer nachvollziehbar. Das würde ja bei den kommunalen Gebühren zum Beispiel bedeuten: Marodes Schwimmbad gleich hohe Eintrittsgebühren, Topzustand des Bades gleich keine Gebühren. Eltern sollen in den Kitas also für schlechtere Qualität mehr bezahlen als für gute Qualitätsarbeit. Wenn überhaupt wird umgekehrt ein Schuh daraus. Der christlich-soziale Ansatz ist nicht erkennbar. Bildung, nicht erst in Schule und Universität, sollte auch bereits in Kitas kostenfrei sein.

Hans-Jürgen Kreibig, per E-Mail

Ein Schwätzchen in der Pause

26./27. August: Arbeiten Raucher zu wenig? Wie Hamburgs große Unternehmen und Behörden mit dem Griff zur Zigarette während der Dienstzeit umgehen

Ich glaube, dass sich die Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zwingen, sich für die Rauchpause aus der Zeiterfassung auszuloggen, keinen Gefallen tun. Es wird Verdruss und Neid geben. Natürlich gibt es Arbeitsplätze, die man nicht ohne Schaden für den Fortgang der Dinge verlassen kann, etwa in der Produktion am Band. Aber bei vielen Arbeitsplätzen wird doch nicht acht Stunden gearbeitet, auch wenn acht Stunden entlohnt werden. Was ist denn mit dem Schwätzchen mit der Kollegin, der Pause in der Kaffeeküche ohne Zigarette? Das darf dann weiterhin Arbeitszeit sein? Etwas mehr Augenmaß wäre sinnvoll.

Gerd Landshut, per E-Mail

Mit zweierlei Maß gemessen?

25. August: Urteil: Aufwandsentschädigung für Ehrenamt mindert Hartz IV

Die kurze Meldung ist wieder Wasser auf die Mühlen aller Kritiker der Ungleichbehandlung in unserer Gesellschaft. Die Aufwandsentschädigung eines Arbeitlosengeld-II-Beziehers für eine ehrenamtliche Tätigkeit muss als Einkommen vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Wer hat schon einmal gehört oder gelesen, dass z.B. bei Abgeordneten ihre Einnahmen aus Vorträgen oder aus Lobbyarbeit bei deren Bezügen entsprechend berücksichtigt werden müssen?

Dr. Klaus Reiber, Hamburg