Ein Lösungsvorschlag

1./2. April: Wie viele Toiletten braucht ein Wahrzeichen? Besucher der Elbphilharmonie beschweren sich über Mangel an WCs

Als langjährige NDR-Abonnenten haben mein Mann und ich für die Konzerte sonntags 11 Uhr „Hochgebirgsplätze, für die man schwindelfrei sein sollte“, wie sie so im Abendblatt beschrieben wurden. Dorthin geht’s über schmale steile, an den Seiten angeschrägte Treppen. In den Reihen sitzen auch ältere Damen, die nicht so gut drauf sind wie ich mit meinen 76 Jahren. Spurten zu den entlegenen Toiletten geht da nicht. Wird das Konzert direkt übertragen, kann man sich nicht einmal mehr leicht verspätet noch „einschleichen“, um vor dem ersten Ton wieder auf dem Platz zu sein. Lösungsvorschlag: längere Pausen oder mehrere Container-WC aufstellen.

Ursula Jäckstein, per E-Mail

Alte Fehler wiederholt

Nichts dazugelernt. Dass in einem Neubau der altbekannte Fehler wieder gemacht wird, ist unerträglich. Dabei wäre die Lösung einfach: ein Raum für die Herren mit Urinalen und ein Raum für die WC, welcher von Damen und Herren gleichermaßen genutzt werden kann.

Ingrid Häntsch, per E-Mail

Vorausschauend sieht anders aus

30. März: Sorge vor Gewalt: Polizei
rechnet mit 4000 radikalen Linken

Und wieder einmal wird die Polizei die Unfähigkeit unserer Politiker ausbaden müssen. Vom ahnungslosen Bürgermeister Scholz als „eine gute Sache“ eingeordnet und mit Zustimmung seines grünen Koalitionspartners in erster Linie aus Gründen der Selbstdarstellung genehmigt, werden wir alle im Juli die Gewalt der linken Chaoten erleben dürfen. Schon jetzt rufen unter anderem grüne Politiker zu Protestmärschen gegen den Gipfel auf, was selbstverständlich immer zur Eskalation führt, und die Zweite Bürgermeisterin Fegebank gibt dazu keinen Laut von sich. Kluge vorausschauende Politik sieht anders aus ...

Klaus D. Köncke, per E-Mail

Verhalten nach dem Urteil

1./2. April: Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gung:
Neuer Prozess gegen Täter?
und
Kommentar Fakten statt Emotionen

Es ist bemerkenswert, dass auch der Generalbundesanwalt sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hamburg angeschlossen hat, mit der Revision eine Aufhebung des Urteils zu erstreben, mit der Erwägung, dass das Tatverhalten der Angeklagten nach der Gruppenvergewaltigung nicht hinreichend gewürdigt wurde. Das tatrichterliche Ermessen für die Festsetzung einer Bewährungsstrafe findet nämlich dort seine Grenze, wenn sie angesichts aller straferschwerenden Umstände auch bei einem jugendlichen Ersttäter unvertretbar und nicht schuldangemessen erscheint. Allerdings darf dabei nicht das Verhalten der Angeklagten berücksichtigt werden, das sie nach der Verkündung des Urteils im Gerichtssaal mit Siegerposen zum Ausdruck brachten – mögen sie von der Öffentlichkeit auch als empörend und widerwärtig empfunden werden.

Dr. Claus Rabe, per E-Mail

Pizza mit Sprengsatz

31. März: Erstmals sollen Roboter in Hamburg Pizza ausliefern. Zu Beginn werden fünf elektronische Boten eingesetzt

Na toll. In der jetzigen turbulenten Zeit ist es wohl nicht angebracht, elektronische Boten auf Wege und Straßen loszulassen. Zumal sie ja noch ferngesteuert werden von Personen, die jederzeit vom Monitor aus eingreifen können. Die Gefahr, dass damit großer Schaden angerichtet werden kann, wird vergessen. Stelle man sich nur mal vor, es ist nicht die bestellte Pizza oder das Paket drin, sondern ein Sprengsatz. Der Roboter kann dann gezielt in Fußgängerzonen, Geschäfte, Flüchtlingsunterkünfte oder Menschenansammlungen gesteuert werden. Der „IS“ oder die rechte Szene werden sich über so einen „Hilfsmann“ sehr freuen. Mir jedenfalls ist angst und bange bei diesem Gedanken.

Margret Pless, Hamburg

Wie ehemals im Sozialismus

31. März: Identität gestohlen – danach
begann Be­trugs­se­rie

Zunächst kann man jeden Diebstahl als Fahrlässigkeit des Eigners ansehen, nach dem Motto: selber schuld. Dieses Beispiel von der Autorin Ursel Scheffler beschreibt aber eine Gleichgültigkeit oder Unfähigkeit von den zuständigen Verwaltungsbehörden, wie man sie sich nur in Bananenrepubliken oder in den ehemaligen sozialistischen Bruderstaaten vorstellen könnte.

Siegfried Meyn, Hamburg

Regeln der Buchführung

29. März: Bewachung der Heime kostet Hamburg 5600 Euro pro Flücht­ling

Es scheint ganz so, als ob seit der angeblich „plötzlich und unerwartet“ auf Hamburg und Deutschland hereingebrochenen Flüchtlings- oder Migrationskrise bislang bewährte Regeln der Buchführung und Rechnungsprüfung sowie der gesunde Menschenverstand außer Kraft gesetzt worden sind. Astronomische Summen fließen, anscheinend ohne ordentliche Prüfung; selbst bei derzeit rückläufigen Zuwandererzahlen bleiben die Zahlungen immens, aber genau wissen es die offiziellen Stellen angeblich nicht. 600 Millionen Euro Kosten im Jahr alleine in Hamburg für gut 52.000 Menschen – womöglich zuzüglich weiterer Aufwendungen der Agentur für Arbeit, der Krankenkassen und anderer Kostenträger. Den Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, hierher kommen, kann man dies nicht vorwerfen, wohl aber den politisch Verantwortlichen ans Herz legen, dass es hier um hohe Beträge geht, die erst einmal erwirtschaftet werden müssen. Die Frage sei auch erlaubt, ob man den Betroffenen in Ländern nahe ihrer Heimat nicht viel besser mit diesem vielen Geld hätte helfen können. Möglicherweise könnten dort wesentlich mehr Kinder und Erwachsene von solchen Zuwendungen einen Nutzen haben als hierzulande.

Klaus Wenzel, per E-Mail