Vorhersehbare Gewalt

28. März: Das G20-Fa­nal. Linksextremistischer Anschlag gegen den Gipfel in Hamburg

Die jetzigen und in der Vergangenheit getätigten Anschläge sind durch nichts zu rechtfertigen, sie sind als verbrecherisch zu bezeichnen und zu verfolgen. Doch stellt sich die Frage, warum der G20-Gipfel ausgerechnet in eine Großstadt gelegt werden musste und nicht an einen Ort, der, wie seinerzeit in Heiligendamm, ohne Probleme gesichert werden kann und einen reibungslosen Ablauf garantiert. Es war doch von vornherein klar und jedem Verantwortlichem bewusst, dass es zu Gewalttaten kommt und weiter kommen wird. Eine unglaubliche Arroganz der Politik. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich hier Olaf Scholz profilieren wollte, denn niemand hätte ihn zwingen können, unsere Stadt für diese umstrittene Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Horst Ruppert, per E-Mail

Zufriedene Saarländer

27. März: Kaum ein Schulz-Ef­fekt: CDU gewinnt die Saar-Wahl

Ein Schulz-Effekt war auch gar nicht zu erwarten gewesen: Schließlich ging es nicht um die Politik im Bund, sondern um die im Saarland. Und weil die Saarländer mit der Politik ihrer bisherigen Landesregierung zufrieden waren, haben sie diese auch wieder gewählt.

Horst Hilt, Ahrensburg

Rechtsruck im Saarland

Die Wahlgewinner im Saarland sind die CDU und die AfD, ein Rechtsruck im Saarland. Die SPD, Linke und Grüne sind abgewählt worden, und ich hoffe, dass die SPD diese Fakten erkennt und anerkennt. Die CDU und die AfD sind Brüder im Geiste und sollten nun sehen, wie sie mit diesem Wahlergebnis zurechtkommen. Ich hoffe, dass die SPD in die Opposition geht. Als Juniorpartner der CDU kann die SPD keine Wahl mehr gewinnen.

Horst Zeck, per E-Mail

Wahlanalyse aus dem Kaffeesatz

Die Analysen der Wahl im Mini-Saarland mit seinen gerade mal 800.000 Wahlberechtigten haben den Rang des früher üblichen Kaffeesatzlesens. Klar ist eigentlich nur, dass die nicht vorhersehbaren Verwerfungen aus mathematischen Gründen dadurch entstanden sind, dass frühere Nichtwähler mobilisiert wurden und die beiden Platzhirsche Annegret Kramp-Karrenbauer und Oskar Lafontaine weiterhin beliebt sind. Hieraus Konsequenzen für die Bundestagswahl zu ziehen ist reine Fiktion.

Dr. Dietger Heitele, Hamburg

Einflussreicher Architekt

27. März: Denk­mal­schutz – Investor droht mit Klage

Das Hochhaus der Commerzbank (Baujahr 1963–64) ist Bestandteil der Ursprungsbebauung an der ehemaligen Ost-West-Straße. Es wurde von Godber Nissen, einem der einflussreichsten Architekten des Hamburger Wiederaufbaus nach dem Krieg, entworfen und nimmt städtebaulich wie architektonisch den Rang der zur gleichen Zeit entstandenen benachbarten Hochhäuser von IBM, „Spiegel“ und Hamburg Süd ein. Diese Gebäude, wie derzeit auch das Finnlandhaus und das BAT-Hochhaus an der Esplanade, wurden in jüngster Zeit von verantwortungsbewussten Investoren denkmalgerecht modernisiert und behaupten den ihnen zustehenden Platz im Stadtbild Hamburgs. Selbstverständlich sollte mit dem Hochhaus der Commerzbank, das sich mit seinen umlaufenden raumhohen Fensterbändern ganz hervorragend für die vom Investor angestrebte Hotelnutzung eignet, in gleicher Weise verfahren werden. Man muss es nur wollen. Dass dies wirtschaftlich unzumutbar sein soll, ist eine reine Zweckbehauptung, für die sich im Zweifel immer ein passendes Gutachten findet.

Mathias Hein, Architekt

Eigentor des Senats

Man kann Investoren im Grundsatz verstehen, wenn sie aufbegehren. Der Senat bekommt jetzt die Quittung für sein Handeln. Denn ebendieser Senat hat ohne Not sein Denkmalschutzrecht (Beispiel City-Hof-Hochhäuser) ausgehöhlt, um seinem obersten Architekten, der insbesondere mit der Architektur der 60er-Jahre auf Kriegsfuß steht, zu gefallen. Bei der politischen Führung sollte endlich die Erkenntnis reifen, dass Gesetze für alle gelten. Wer sich mit einer internen Entscheidung Ausnahmen schafft, darf sich nicht wundern, wenn auch andere bei ähnlicher Sachlage eine Ausnahmeregelung fordern.

Heinz-Dieter Detzner, per E-Mail

Vielfältige Aufgaben für First Lady

25./26. März: Schumachers Woche. Dis­kri­mi­nie­rung im Schloss Bellevue

Die Kolumne ist herabsetzend, weil sie die Bedeutung des Ehrenamts verkennt und diskriminiert. Der Wert einer Arbeit ist bekanntlich nicht von der Bezahlung abhängig. Die vielfältigen Aufgaben einer First Lady darf man wohl mit Fug und Recht als Ehrenamt beschreiben. Natürlich hätte Frau Büdenbender auch weiterhin ihren verantwortungsvollen Beruf als Richterin ausüben können, aber vielleicht gibt es gut nachvollziehbare, private Gründe für die getroffene Lösung? Diese Gründe gehen uns alle – auch Herrn Schumacher – nichts an. Oder zählt der moderne Mensch nur etwas, wenn er einer bezahlten Tätigkeit nachgeht?

Reinhard Wagner, Hamburg

Wunderbarer Artikel

Ein dickes Lob für diesen wunderbaren Artikel. Was für eine Demokratie ist das denn, in der Frauen ihren geliebten Job zum Wohle des Amtes eines Mannes aufgeben müssen? Das ist völlig veraltet und überholt. Vielleicht sollte man gerade bei der First Lady mit dem Umdenken anfangen. Ich hoffe sehr für Frau Büdenbender, dass sie ihren tollen Beruf weiterführt.

Juliane Schmolke-Probst, per E-Mail