Auch für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang müssen nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Verwaltungsgericht
Auch für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang müssen nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen