Schüler machen Zeitung
Mediacampus

Schreibtool

 Presserechtliche Hinweise

| Lesedauer: 2 Minuten

Schüler und Schülerinnen, die mit diesem Schreibtool Texte für die MediaCampus-Redaktion hochladen möchten, sollten vorab die presserechtlichen Hinweise lesen.

Texte und Fotos, die über die „Schüler machen Zeitung“ - Schreibmaske eingestellt und versendet werden, gelangen in die „Schüler machen Zeitung“ - Redaktion in Hamburg. Dort werden sie einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Für die eingereichten Text- und (Bewegt-)Bild-Beiträge gilt folgendes:

Text- und (Bewegt-)Bildbeiträge, die „Schüler machen Zeitung“, Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, FUNKE MEDIENGRUPPE, von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des „Schüler machen Zeitung“ - Projekts über die Online-Schreibmaske erhält, werden nach Prüfung durch die Redaktion unter Angabe des Vor- und Nachnamens des Urhebers / der Urheberin, des Schulnamens, der Klasse und des Schulortes im Hamburger Abendblatt veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Beiträge auf dem Nachrichtenportal des Hamburger Abendblattes, www.abendblatt.de publiziert. Die URL http://www.abendblatt.de/kultur-live/schueler-machen-zeitung/ führt direkt zum „Schüler machen Zeitung“ - Projekt. Welche Text- und/oder Bildbeiträge wo veröffentlicht werden, entscheidet die Redaktion. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Mit dem Einsenden eines Text- und/oder (Bewegt-)Bildbeitrags räumt die Urheberin / der Urheber „Schüler machen Zeitung“, Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, FUNKE MEDIENGRUPPE, die unentgeltlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechte an allen eingereichten Beiträgen ein. Die „Schüler machen Zeitung“ - Redaktion darf den Beitrag redaktionell bearbeiten, anpassen, kürzen und übersetzen (Bearbeitungsrecht, § 23 UrhG). Nach Rücksprache mit dem Urheber / der Urheberin darf „Schüler machen Zeitung“, Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, FUNKE MEDIENGRUPPE zusätzlich Anderen gestatten, den Beitrag ganz oder teilweise zu nutzen, zum Beispiel in einem Schulbuch oder im Unterrichtsmaterial abzudrucken (Einräumung weiterer Nutzungsrechte, § 35 UrhG).

Mit dem Einsenden eines Text- und/oder (Bewegt-)Bildbeitrags beim „Schüler machen Zeitung“ - Projekt, Zeitungsgruppe Hamburg GmbH, FUNKE MEDIENGRUPPE, versichert der Schüler/die Schülerin, dass er/sie der Urheber/die Urheberin des eingesandten Werks ist und die Texte und/oder (Bewegt-)Bilder nicht aus einer anderen Quelle, beispielsweise aus dem Internet, kopiert hat.