Berlin. Wenige Tage vor Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an Verlage und Rundfunksender appelliert, den journalistischen Nachwuchs angemessen zu bezahlen. Dass der Gesetzgeber die Medien nicht zur Zahlung des Mindestlohns an Volontäre und Praktikanten zwinge, entbinde sie nicht von ihrer Verantwortung zur adäquaten Vergütung, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken am Montag in Berlin.

Es sei „in hohem Maß enttäuschend, dass Volontäre und Journalistenschüler und in manchen Fällen auch Praktikanten vom Mindestlohn ausgeschlossen“ blieben, sagte Konken. Insbesondere in Produktionsfirmen für den privaten Rundfunk, bei vielen kleineren Privatsendern und bei tariflosen Zeitungsverlagen würden Nachwuchsjournalisten zu Dumpingkonditionen beschäftigt.

Laut dem am 1. Januar in Kraft tretenden Gesetz steht Volontären und Journalistenschülern an Medienunternehmen nicht der Mindestlohn von 8,50 Euro zu. Gleiches gilt für junge Menschen, die ein bis zu drei Monate langes Praktikum als Orientierung für die Berufswahl absolvieren.