Karlsruhe. Es ist eine späte Genugtuung für Nikolaus Brender: Fast fünf Jahre nach seinem unfreiwilligen Ausscheiden als ZDF-Chefredakteur rügte das Bundesverfassungsgericht den großen Einfluss der Politik auf den Sender. Brender durfte 2009 nicht Chefredakteur des Senders bleiben, weil der unionsdominierte Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ihm die Zustimmung verweigerte. Offiziell begründete Koch seine Kritik an Brender mit fallenden Einschaltquoten in der Informationssparte des ZDF.

Brenders Mitarbeiter wollten das so nicht stehen lassen. Der Moderator des ZDF-„heute journals“, Claus Kleber, kritisierte den Vorgang mit den Worten: „Es darf nicht sein, dass parteipolitische Seilschaften wieder versuchen, nach parteipolitischen Kriterien Journalistenposten im ZDF zu bestimmen.“ Unterstützt wurde er in einem offenen Protestbrief von allen Hauptredaktionsleitern sowie unter anderem von Maybrit Illner, Marietta Slomka, Guido Knopp, Claus Richter und Peter Frey. Auch ZDF-Intendant Markus Schächter setzte sich für Brenders Vertragsverlängerung ein – und wurde prompt von der CDU kritisiert. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg ließen schließlich vom Verfassungsgericht prüfen, ob das Gebot der Staatsferne des Rundfunks im ZDF-Staatsvertrag ausreichend umgesetzt ist. Ist es nicht, befanden die Richter.

„Das Urteil begrenzt die unmäßige Macht der Politik“, freute sich Brender nach der Urteilsverkündung. Völlig zufrieden jedoch war er nicht: „Ich hätte es noch lieber gesehen, wenn das Gericht Regierungsmitglieder gleich ganz von der Mitwirkung in den Gremien ausgeschlossen hätte.“