Nach dem Schutzschirmantrag werden mögliche Zukunftsmodelle entworfen. “Die Honorare der Autoren und die Gehälter der Mitarbeiter sind sicher“, sagte Verlagssprecherin Tanja Postpischil.

Berlin. Nach dem Antrag auf einen gerichtlichen Schutzschirm soll der Suhrkamp Verlag grundlegend umgebaut werden. Der nun von Suhrkamp ernannte Generalbevollmächtigte Frank Kebekus hält eine Änderung der Rechtsform für möglich, um den Streit zwischen der Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz und dem Hamburger Minderheitsgesellschafter Hans Barlach zu beenden. Das Verlagsgeschäft läuft indes normal weiter.

„Die Honorare der Autoren und die Gehälter der Mitarbeiter sind sicher“, sagte Verlagssprecherin Tanja Postpischil. Sie betonte, dass Suhrkamp nicht zahlungsunfähig sei. Allerdings sei das Unternehmen angesichts der Forderungen der Gesellschafter überschuldet und habe deswegen den sogenannten Schutzschirmantrag gestellt. Das auf drei Monate angelegte Verfahren soll die Insolvenz verhindern. Der Verlag soll so in eigener Regie saniert werden. Suhrkamp muss nach einem Frankfurter Gerichtsurteil vom 20. März rund 2,2 Millionen Euro als Gewinnausschüttung an Barlach auszahlen. Mit dem Schutzschirm wird die Auszahlungspflicht zunächst ausgesetzt.

Der Frankfurter Anwalt Holger Lessing sieht in dem Verfahren Chancen und Risiken. Dieser Weg biete die Chance, „die Autoren komplett zu halten“, sagte der ehemalige Insolvenzverwalter der Verlage Eichborn und Baumhaus. „Was den Streit zwischen den Gesellschaftern angeht: Den bekommen Sie damit nicht weg.“

Barlachs Medienholding AG war über den Schutzschirm-Antrag entsetzt

Kebekus sagte der „Zeit“, am Ende des Verfahrens „soll ein restrukturierter Suhrkamp Verlag stehen“. Es gebe die Möglichkeit, die Rechtsform des Unternehmens zu ändern, um die Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern zu beenden: „Man kann im Rahmen des Insolvenzplans alle gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten ergreifen, die juristisch zulässig sind. Wenn Herr Barlach seinen Wunsch auf Auszahlung der 2,2 Millionen in der zweiten Instanz bestätigt bekommt, müssten seine Forderungen ans Unternehmen insolvenzrechtlich behandelt werden.“ Diese Forderungen wären aber dann nachrangig zu behandeln.

Barlachs Medienholding AG hatte sich über den Antrag auf das Schutzschirmverfahren entsetzt gezeigt. „Nach Ansicht der Medienholding liegt kein Insolvenzgrund vor“, hieß es in einer Mitteilung. Barlach kündigte gegenüber der „Welt“ an, „alle juristischen Möglichkeiten zu prüfen, um auf das Verfahren Einfluss zu nehmen“. Die Medienholding habe vorsorglich Hilfe bei der Überwindung drohender Liquiditätsengpässe und den Verzicht auf die vorläufige Vollstreckung aus dem März-Urteil angeboten.

Um den traditionsreichen Verlag mit so namhaften Autoren wie Isabel Allende, Rainald Goetz und Amos Oz wütet seit Jahren ein erbitterter Machtkampf zwischen den Anteilseignern. Die Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent, Barlach den Rest der Anteile.