Hamburg. Die Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen und die ARD haben Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit für vollfinanzierte dokumentarische Auftragsproduktionen beschlossen. Die Vereinbarung orientiert sich an einem vergleichbaren Abschluss der Produzentenallianz mit dem ZDF vom Oktober 2012 und soll den Produzenten wesentliche Verbesserungen der Vertragsbedingungen bringen. Die Produzenten erhalten eine Beteiligung in Höhe von 16 Prozent der Bruttoerlöse aus der Auswertung ihrer Produktionen im Ausland, im Pay-TV, im Kino und auf Datenträgern. Verwertungsrechte, die nicht innerhalb einer Fünf-Jahres-Frist von der ARD genutzt werden, können dem Produzenten rückübertragen werden. Und ARD-Sender dürfen nicht mehr Stoffe und Formate, die ihnen von einem bestimmten Produzenten angeboten wurden, von einer anderen Produktionsgesellschaft realisieren lassen.