Hamburg. Die Staatsanwaltschaft geht im Fall der wegen Bestechung, Betrugs und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilten ehemaligen NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze in Revision. Dieser Schritt kommt wenig überraschend: Staatsanwältin Cornelia Gädigk, die für Heinze eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert hatte, verkündete unmittelbar nach Urteilsverkündung, eine Revision prüfen zu wollen. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil nun überprüfen, was ein halbes, aber auch ein ganzes Jahr dauern kann. Die Revision erstreckt sich auch auf die Urteile gegen Heinzes Mann Claus Strobel und die TV-Produzentin Heike Richter-Karst. Für beide hatte Gädigk Bewährungsstrafen gefordert, verurteilt wurden sie aber nur zu Geldbußen.

Auch die drei Verurteilten gehen in Revision, wie es in Justizkreisen heißt. Offiziell bestätigen wollte dies nur der Anwalt von Richter-Karst. Heinze hatte unter Pseudonym dem NDR eigene und von ihrem Mann verfasste Drehbücher untergeschoben, die von Richter-Karst anschließend verfilmt wurden.