Die Pressekammer verhandelt den Fall Max Mosley gegen Google

Hamburg. Oberflächlich betrachtet, geht es an diesem Freitagmorgen in Saal B 335 des Hamburger Landgerichts nur um ein paar Fotos. Es sind Bilder, die den ehemaligen Präsidenten des Weltautomobilsportverbandes FIA, Max Mosley, beim Sex mit Prostituierten zeigen. Die mittlerweile eingestellte britische Boulevardzeitung "News of the World" hatte sie 2008 illegal geschossen. Diese Fotos verletzen die Intimsphäre Mosleys. Sie dürfen nicht verbreitet werden. Auch nicht im Internet. So viel ist schon mal klar.

Unklar ist dagegen, was eine Suchmaschine wie Google unternehmen muss, um die Verbreitung solcher Bilder zu verhindern. Nach Ansicht von Mosleys Anwälten ist es nämlich nicht damit getan, dass Google diese Fotos für seine Suchfunktion sperrt, sobald jemand die Suchmaschine darauf aufmerksam macht, dass sie dort angezeigt werden. Sie verlangen von Google, schon im Vorwege sicherzustellen, dass die Bilder gar nicht erst in den Suchergebnissen auftauchen. Dies könne eine spezielle Filter-Software gewährleisten, meinen die Anwälte.

Für den Anwalt der Gegenseite ist dieses Ansinnen allerdings undenkbar: "Wir hätten dann den einmaligen Fall, dass in einem demokratischen Land eine Suchmaschine dazu verpflichtet wird, das Internet zu zensieren", sagt er. Bis zu einem gewissen Punkt kann man dieser Argumentation folgen: Sollte das Gericht im Sinne Mosleys entscheiden, wäre ein Präzedenzfall geschaffen. Jeder, der meint, dass Bilder und Texte von ihm im Internet kursieren, die dort nicht verbreitet werden dürfen, könnte dann unter Berufung auf die Pressekammer des Hamburger Landgerichts von Google verlangen, diese Inhalte herauszufiltern. Die berüchtigten Abmahnanwälte würden auf den Plan treten. Um keine unkalkulierbaren juristischen Risiken einzugehen, müsste Google deren Forderungen mitunter wohl auch ungeprüft erfüllen. So etwas könnte man dann schon Zensur nennen.

Andererseits ist die Verletzung der Intimsphäre ein schweres Delikt. Und schließlich filtert Google in einem aufwendigen Verfahren auch Kinderpornografie aus seinen Suchergebnissen heraus. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer deutete am ersten Verhandlungstag an, dass sie eher den Argumenten der Mosley-Anwälte folgt. Bis zum Urteil ist es aber noch lange hin. So hat sich Google drei Monate Zeit ausbedungen, um zu klären, ob und wie eine Filter-Software überhaupt funktionieren würde.