Köln. Im Verfahren gegen die "Tagesschau"-App haben die Verleger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Köln erklärte gestern die App vom 15. Juni 2011 für unzulässig. Das Angebot verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die App sei ein nicht sendungsbezogenes presseähnliches Angebot, der geltend gemachte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch sei begründet. ARD und NDR kündigten an, dass sie in Berufung gehen werden.

Acht Tageszeitungsverlage hatten der ARD und insbesondere dem für die "Tagesschau"-App verantwortlichen Sender NDR vorgeworfen, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Apps der Verlage zu treten. Die Applikation für Smartphones enthalte zu viele "nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote", ihre Verbreitung verstoße daher gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Nachdem das Gericht ein generelles Verbot der "Tagesschau"-App abgelehnt hatte, beschränkten die Verleger ihre Klage auf die Ausgabe vom 15. Juni 2011.

"Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger Helmut Heinen. Dagegen betonte die ARD-Vorsitzende Monika Piel, dass die Entscheidung nicht ein generelles Verbot der "Tagesschau"-App bedeute. "Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist", sagte sie. "Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite."