Hamburg. Nun ist es also amtlich: Wie sich schon in der Verhandlung Ende November abzeichnete, hat das Landgericht Hamburg die Klage des Verbands der deutschen Konzertdirektionen (VDKD) abgewiesen. Der VDKD hatte Elbphilharmonie-Intendant Christoph Lieben-Seutter vorgeworfen, er nutze staatliche Subventionen, um private Veranstalter mit Dumpingpreisen vom Markt zu verdrängen. Dieser Einschätzung mochte das Gericht nicht folgen. Es begründete seine Entscheidung gestern mündlich damit, dass keine unlautere Behinderung anderer Veranstalter stattfinde. Das Verhalten der Hamburg Musik GmbH sei auch sachlich gerechtfertigt.

Lieben-Seutter begrüßte die Entscheidung: "Wir sind froh darüber, dass das Landgericht Hamburg mit seinem heutigen Urteil bestätigt hat, dass die Hamburg Musik GmbH bei der Gestaltung ihrer Eintrittspreise nicht wettbewerbswidrig handelt."

Die Sprecher des VDKD waren bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Im November hatte der Anwalt Johannes Kreile angekündigt, im Falle einer Niederlage vor das Oberlandesgericht ziehen zu wollen. Lieben-Seutter sieht dieser Möglichkeit gelassen entgegen und bekräftigte noch einmal, dass er niemanden verdrängen wolle: "Selbstverständlich werden wir die privaten Veranstalter weiterhin auf vielfältige Weise unterstützen, da deren Konzerte ein wesentlicher Bestandteil des Hamburger Musiklebens sind."