Die Kanzlerin verspricht auch ein Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage

Berlin. Im Streit um die "Tagesschau"-App hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ARD und ZDF zur genauen Prüfung ihrer digitalen Angebote aufgefordert. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender den Spielraum der privaten Medien zu sehr mit ihrer Internet-Präsenz einschränkten, gerate das duale Rundfunksystem ins Wanken, sagte Merkel vor dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gestern in Berlin. "Private Medienunternehmen brauchen genügend Spielraum, ihre Investitionen müssen sich rechnen", betonte die Kanzlerin auf dem Zeitungskongress. ARD und ZDF sollten deshalb prüfen, ob ihre Internet-Angebote auch ihrem gesetzlichen Auftrag entsprächen. Acht Zeitungsverlage klagen derzeit gegen die "Tagesschau"-App. Sie sehen das Gratisangebot als unzulässige Konkurrenz für die auf Refinanzierung durch Werbung angewiesenen Privatmedien.

Merkel stellte auch eine Reform des Urheberrechts in Aussicht, mit der die Online-Angebote der Zeitungen vor gewerblicher Nutzung etwa durch Suchmaschinen geschützt werden sollen. Das geplante Leistungsschutzrecht soll Verlegern die Möglichkeit bieten, an der Vermarktung ihrer publizistischen Inhalte im Internet zu verdienen. "Wir streben eine ausgewogene Lösung an, die allen Seiten gerecht wird", sagte Merkel. Ein "völliges Allheilmittel" werde das Leistungsschutzrecht allerdings nicht sein.

Der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, warnte die Verlage davor, eine "resignative Rolle einzunehmen". Sie müssten ihr eigenes Geschäftsmodell im Netz jetzt aktiv gestalten. Die Chancen lägen bei mobilen Angeboten, den Apps, die zum "Kern unseres Geschäfts" werden könnten. Diese Form des digitalen Zeitungsjournalismus sei "ein wunderbares Wachstumsmodell".