Hamburg. Der Ministerrat der EU hat die Verlängerung des Leistungsschutzes von 50 auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung beschlossen. Der Leistungsschutz sichert den an einer Musikaufnahme beteiligten Künstlern - oder den Rechteinhabern, denen das Leistungsschutzrecht übertragen wurde - eine finanzielle Entschädigung für jede öffentliche Wiedergabe zu. Die am Montag beschlossene Verlängerung kam erst nach einer sich über mehrere Jahre hinziehenden Diskussion zustande. Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Schweden und Tschechien stimmten gegen den Vorschlag, Österreich und Estland enthielten sich. Die Bundesregierung hat zwei Jahre Zeit, die Direktive umzusetzen.