Karlsruhe/Berlin. Die frühere Nachrichtensprecherin Eva Herman hat einen Rechtsstreit mit der Axel Springer AG um die Berichterstattung dieser Zeitung verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass das Abendblatt die bei einer Pressekonferenz getätigte Äußerung der Buchautorin zur Rolle der Familie, zur Nazi-Zeit und zur 68er-Bewegung "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben" habe. Der BGH stärkte damit das Recht der Presse auf eine kritische Berichterstattung über öffentliche Äußerungen Prominenter.

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln die Axel Springer AG noch im Juli 2009 zu 25 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil die Zeitung nach Einschätzung des Gerichts die umstrittene Äußerung nicht richtig wiedergegeben habe. Die Revision der Axel Springer AG war nun erfolgreich.

Der Rechtsstreit war entbrannt, weil Herman ihre wörtlichen Äußerungen bei der Vorstellung ihres Buches "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" vom September 2007 im Hamburger Abendblatt falsch zitiert und sich in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen sah. Der 6. Zivilsenat des BGH entschied jedoch, dass diese Berichterstattung "das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht beeinträchtigt".

Zwar umfasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht am eigenen Wort. Es schütze den Einzelnen davor, dass ihm Äußerungen zugeschrieben würden, die er nicht getan hat. Das Hamburger Abendblatt habe die Äußerung Hermans aber weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben. Die Äußerung lasse "im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu", die die Zeitung ihr beigemessen habe, so der BGH.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, sagte: "Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun."