Ein Kommentar von Tom R. Schulz

Macht unsere Bücher billiger! Diesen Appell richtete Kurt Tucholsky einst an die Herren Verleger, insbesondere an den seinen, Ernst Rowohlt. Der tat in der Folgezeit eine Menge dafür, dass Bücher tatsächlich billiger wurden (rororo). Doch ob im Laden, an der Supermarktkasse oder im Internet: Sind sie erst mal verlegt, müssen Bücher in Deutschland überall dasselbe kosten. Betreiber von Kettenläden, Online-Anbieter und europäische Wettbewerbshüter spüren immer mal wieder den Drang, an der Buchpreisbindung zu rütteln.

Dass ein gesetzliches Rabattverbot jeden Händler grämt, liegt in der Natur seines Berufs. Nun glaubte einer, er hätte Justitia mit einer besonders pfiffigen Geschäftsidee ein Schnippchen geschlagen. Und die ging so: Ich hole mir ein paar Firmen als "Förderer", nenne ihre Namen auf meiner Internetseite und meinem Rechnungsbogen und belaste sie dafür mit jeweils zehn Prozent des Preises, den der Käufer für ein Buch bei mir bezahlen muss. Diese zehn Prozent schreibe ich dem Käufer wieder gut, sodass der nur 90 Prozent des Ladenpreises entrichten muss. Ein Nullsummenspiel: Das Buch ist ja ganz bezahlt.

Nein, ein Hütchenspiel, fanden die Richter. Die Firmen finanzierten in diesem "Fördermodell" mit ihrem Beitrag nur ihre Werbung, der Onlinehändler unterbiete also seine Mitbewerber. Und das darf er nicht. Richtig so. Die Buchpreisbindung ist für den Handel da, nicht für die Verlage.