Hamburg. Der Verband der deutschen Konzertdirektionen (VDKD) bereitet gegen das Land Hamburg und die Elbphilharmonie Konzerte eine Klage wegen des "unzulässigen Verdrängungswettbewerbs" vor. Das geht aus einem Schreiben des VDKD vom 9. Februar an seine Mitglieder hervor. Der Hauptvorwurf lautet, Intendant Christoph Lieben-Seutter nutze öffentliche Subventionen (2,8 Millionen Euro pro Jahr für künstlerische Zwecke), um private Konzertveranstalter zu verdrängen.

In den rund 100 Veranstaltungen der Reihe Elbphilharmonie Konzerte präsentiert der Intendant in der Laeiszhalle und an anderen Spielstätten ein breit gefächertes Programm, zu dem auch Weltstars der Klassik zählen. Vor allem dieses Staraufgebot ist den privaten Veranstaltern ein Dorn im Auge. Lieben-Seutter weist den Vorwurf zurück und sagte dazu gestern: "Die Elbphilharmonie hat den Auftrag, das Konzertangebot in der Stadt zu erweitern, und zwar möglichst hochkarätig, und gleichzeitig das Haus möglichst allen Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Das bereiten wir bei den Elbphilharmonie Konzerten vor, obwohl das Gebäude noch nicht da ist."

Die Auseinandersetzung fürchtet Lieben-Seutter nicht: "Das Thema schwelt schon seit Jahren in Deutschland zwischen einzelnen Veranstaltern und Konzerthäusern." Der VDKD hatte bereits 2002 eine gleichlautende Klage gegen das Land Berlin und die Berliner Philharmoniker eingebracht und den Prozess verloren.