Es geht um eine Szene, die Carsten Maschmeyer bei einem Finanzkongress zeigt

Hamburg. Auch nach der Ausstrahlung der ARD-Reportage "Der Drückerkönig und die Politik" über den Gründer und langjährigen Chef des Strukturvertriebs AWD Carsten Maschmeyer hält der Rechtsstreit über den Film an. Nach Angaben des NDR-Justiziars Klaus Siekmann ging am Mittwoch um 18 Uhr im Sender ein Unterlassungsbegehren von Maschmeyers Anwalt Matthias Prinz ein. Darin fordert der Medienrechtler den NDR auf, eine Szene aus der Reportage nicht zu senden, die seinen Mandanten bei einem Finanzkongress in Frankfurt zeigt. In der Szene ist zu sehen, wie sich Maschmeyer zusammen mit einem Mitarbeiter auf die Veranstaltung an einem Stehtisch vorbereitet. Reporter Christoph Lüttgert geht mit seinem Kamerateam auf die beiden zu und bittet Maschmeyer um ein Interview. Dessen Mitarbeiter lehnt diesen Wunsch ab. Nach einigem Hin und Her verlässt Maschmeyer den Stehtisch.

Nach Angaben Siekmanns hatte Prinz für die Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Frist bis 24 Uhr am vergangenen Mittwoch gesetzt. Die Reportage wurde am selben Abend um 21.45 Uhr ausgestrahlt. Siekmann hält die von Prinz gewünschte Frist für unangemessen kurz. Dies habe er gestern Vormittag auch die Kanzlei von Maschmeyers Anwalt wissen lassen. Der Anwalt hatte bereits vergangenen Freitag einen 61 Seiten starken Schriftsatz an alle neun ARD-Intendanten geschickt. Darin warnt er vor möglichen rechtlichen Konsequenzen, die eine Ausstrahlung der Reportage zur Folge haben könnte.