Bundesverfassungsgericht hält Durchsuchung des Senders FSK für unverhältnismäßig

Hamburg. Sie kamen gegen 12 Uhr: Am 25. November 2003 durchsuchten Beamte des Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft, begleitet von einem Großaufgebot der Bereitschaftspolizei, drei Stunden lang die Räume des linken Hamburger Radiosenders Freies Sender Kombinat (FSK). Sie beschlagnahmten und kopierten Redaktionsunterlagen, fotografierten alle Räume und fertigten Grundflächenskizzen an.

Gut sieben Jahre später steht fest, dass die Aktion unverhältnismäßig war und gegen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verstieß. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden, das von dem Sender angerufen wurde.

Anlass für die Durchsuchungen war der Mitschnitt eines Telefongesprächs mit einem Polizeisprecher, das FSK ausgestrahlt hatte, ohne zuvor den Beamten um Erlaubnis gefragt zu haben. Der verantwortliche Redakteur wurde deshalb später verwarnt.

Doch nach Ansicht der Richter rechtfertigte dies nicht den Polizeieinsatz vom November 2003, den sie als "einen erheblichen Eingriff in die Rundfunkfreiheit" werten. Die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sei schützenswert. Staatlichen Stellen ist es demnach "grundsätzlich verwehrt, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die in der Presse gedruckt oder im Rundfunk gesendet werden". Durchsuchungen wie die bei FSK könnten auch eine "erhebliche einschüchternde Wirkung" auf Redaktionsmitarbeiter haben.

"Das Karlsruher Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, solche Zwangsmaßnahmen gegen Journalisten mit höheren gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu versehen", sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken. Er forderte den Bundestag auf, das ihm zur Beratung vorliegende "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" um entsprechende Regelungen zu erweitern. Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt Müller-Sönksen sieht in dem Beschluss "ein deutliches Signal" dafür, dass "die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, das es vor staatlichen Eingriffen zu schützen gilt". Er zeige, "dass es Alternativen zum neuen ungarischen Pressegesetz gibt". Ungarns Gesetz gilt, wie berichtet, als extrem pressefeindlich.