Der Musikchef von NDR 90,3 heißt Klaus-Peter Otto. In norddeutschen Telefonbüchern findet sich dieser Name dreimal, es mag im Norden noch mehr Männer geben, die so heißen. Nicht jeder möchte seine Telefonnummer öffentlich machen. Auf das Pseudonym "wellsound" muss man dagegen erst einmal kommen. Der NDR-90,3-Musikchef nennt eine E-Mail-Adresse sein eigen, die mit "wellsound@" beginnt.

Der Zufall will es, dass im Online-Kaufhaus Amazon ein Rezensent unterwegs ist, der sich ebenfalls "wellsound" nennt. Mit Vorliebe bespricht er CDs, die NDR 90,3 herausgegeben hat. So etwa das kürzlich erschienene Werk "Stille Nacht in Hamburg": "Da haben sich die Radiomacher von meinem Lieblingsprogramm NDR 90,3 ja wieder mal was ganz Tolles ausgedacht", schreibt "wellsound" am 19. November. "Eine rundum gelungene Weihnachts-CD." Am 18. September 2009 empfahl "wellsound" "10 Jahre NDR 90,3 Schlagernacht" als "eine tolle CD, die so richtig gute Laune macht". Und nach dem Hören von "Unsere schönsten Balladen - NDR 90,3" schrieb er am 9. April 2009: "Die Macher dieses tollen Programms können stolz auf diese CD sein."

Schaut man sich den Wunschzettel von "wellsound" bei amazon an, entdeckt man seinen bürgerlichen Namen: Er heißt Klaus-Peter Otto. Der Musikchef von NDR 90,3 sagt, dass er mit diesem Klaus-Peter Otto nicht identisch sei und auch nicht die Rezensionen auf amazon geschrieben habe.

Mehr als nur eine Spekulation ist, dass Jochen Wolff, der Gründungschefredakteur der ostdeutschen Illustrierten "Super-Illu", demnächst seinen Posten aufgibt. Der Burda-Verlag, in dem der Titel erscheint, spricht bereits mit einem potenziellen Nachfolger. Die Gespräche sind weit gediehen. Sobald der Neue aus dem Vertrag kommt, könnte Wolff, der im kommenden Jahr 62 Jahre alt wird, das Blatt verlassen.

In einem Zivilprozess gegen seine Betriebsrätin Kersten Artus hat die Verlagsgruppe Bauer eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Artus hatte gegenüber dem Fachblatt "Journalist" über die Arbeitsbedingungen bei Bauer gesagt: "Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmitteln, geschluckt wird." Dagegen hatte Bauer geklagt. Wie berichtet hatten beide Parteien vor dem Landgericht Hamburg einen Vergleich geschlossen, der die Betriebsrätin verpflichtet, den Satz nicht zu wiederholen. Die Kosten des Verfahrens sollte der Verlag zahlen, der dagegen vor dem Oberlandesgericht klagte. Die Klage wurde nun abgewiesen. Die Richter fanden, bei dem Satz handele es sich "um eine Bewertung, die von dem Grundrecht ... auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird". Diese Entscheidung ist auch in Hinblick auf das Verfahren interessant, das Bauer wegen dieses Satzes gegen den "Journalist" angestrengt hat.

Die aktuelle "Spiegel"-Ausgabe mit den WikiLeaks-Enthüllungen bescherte dem Nachrichtenmagazin eine Rekordauflage. Bis Freitag wurden 1,106 Millionen Hefte verkauft. Und es werden noch mehr: Wegen der großen Nachfrage hat der "Spiegel" Exemplare nachdrucken lassen. Die Ausgabe soll bis 12. Dezember im Handel bleiben.

Im Prozess des Burda-Verlags gegen den "Stern" stehen nun die Zeugen fest. Vor dem Hamburger Landgericht müssen der stellvertretende Chefredakteur des People-Magazins "Bunte", Sebastian von Bassewitz, der Politikchef des Blattes, Tobias Lobe, und der Betreiber der Berliner Agentur CMK, Stefan Kießling, aussagen. Die "Bunte" hatte die CMK mit Recherchen über das Privatleben von Politikern beauftragt. In einem Bericht soll der "Stern" nach Ansicht des Burda-Verlags, der die "Bunte" herausgibt, den Eindruck erweckt haben, das Blatt habe von den fragwürdigen Methoden der Agentur gewusst. Nun soll vor Gericht geklärt werden, ob die Redaktion wusste, dass die CMK vorhatte, von einem Hausboot aus in die Berliner Wohnung Oskar Lafontaines zu fotografieren.