Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss erneut prüfen, ob das Internetportal Perlentaucher aus Buchkritiken der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) und der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen weiterverkauft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies den Fall am Mittwoch an das Berufungsgericht zurück (AZ: I ZR 12/08).

Der Internetdienst erstellt Zusammenfassungen von Rezensionen aktueller Literatur und verkauft sie an Internetanbieter wie buecher.de und amazon.de. Die Kurzrezensionen, die auch wörtliche Zitate aus den Zeitungsartikeln enthalten, ergänzen die Produktbeschreibungen der Bücherverkaufsseiten im Internet.

Die beiden Zeitungen sehen darin ihr Urheberrecht verletzt. Sie werfen Perlentaucher vor, damit Geld zu verdienen und Internetnutzer vom Lesen der Originalkritiken und damit möglicherweise auch ihrer Zeitungen abzuhalten.