Leipzig. Für internetfähige Computer müssen auch in Zukunft Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies gestern die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Heranziehung zur Gebührenzahlung zurück und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Internetfähige PC seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und würden damit grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten. Daran ändere sich auch nichts, wenn der Besitzer nicht die Absicht habe, mit dem PC tatsächlich Hörfunk- oder TV-Sendungen zu empfangen.