Köln/Würzburg. Nach dem Bekanntwerden der Identität eines eigentlich unkenntlich gemachten Mannes in der RTL-2-Sendung "Tatort Internet" steht das Format immer mehr in der Kritik. "Das halte ich für klar rechtswidrig", sagte der Presserechtler Carsten Brennecke dem Juristenportal "Legal Tribune Online". Die Medien müssten verhindern, dass der Mann an den Pranger gestellt werden könne. "Dass man einen Menschen mit bestimmten Informationen im Internet identifizieren kann, muss ein TV-Sender wissen. Er hat alles zu unterlassen, was es der Öffentlichkeit und selbst dem unmittelbaren persönlichen Umfeld des mutmaßlichen Täters ermöglicht, diesen zu erkennen."

In der Sendung gehen Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau von Verteidigungsminister Karl-Theodor, und der frühere Hamburger Innensenator Udo Nagel Sexualtätern im Netz auf die Spur. Eine Journalistin gibt sich darin als minderjähriges Mädchen in Internetchats aus, um mit mutmaßlichen Kinderschändern in Kontakt zu treten. Dokumentiert werden dann Treffen der Männer mit ihren vermeintlichen Chatpartnerinnen. Dabei werden sie von einem Filmteam gestellt. Die Person wird gepixelt, außerdem wird die Stimme verzerrt.