Hamburg. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Hamburg ist die Betriebsratswahl 2010 der Axel Springer AG, in der auch das Abendblatt erscheint, nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Sie muss wiederholt werden. Der Wahlvorstand hatte auch freie Mitarbeiter wählen lassen. Dagegen hatte die Geschäftsleitung geklagt.