Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit zwei deutschen Fällen

Straßburg. Die Auslegung seines 2004 gefällten sogenannten "Caroline-Urteils" in Deutschland beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Durch das Urteil wird die Berichterstattung über das Privatleben Prominenter erschwert.

In einem Fall geht es um die Veröffentlichung eines Fotos, das Caroline von Monaco und ihren Mann Ernst August von Hannover im Skiurlaub zeigt. Ihr Hamburger Anwalt Matthias Prinz warf deutschen Medien vor, weiterhin Privatfotos der Prinzessin zu veröffentlichen. Seine Mandantin und ihre Familie würden auf Schritt und Tritt von Paparazzi verfolgt.

Deutsche Gerichte ignorierten das "Caroline-Urteil" weitgehend.

In einem anderen Fall prüft das Straßburger Gericht eine Klage der Axel Springer AG, in der auch das Abendblatt erscheint. Dabei geht es um einstweilige Verfügungen, mit denen die deutsche Justiz die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über die Festnahme eines Schauspielers wegen Kokain-Besitzes einschränkte. Der Anwalt des Verlags Ulrich Börger sieht darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit.

Der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Christian Walter, wies die Vorwürfe zurück. Das Foto vom Skiurlaub der Prinzessin habe einen Artikel über die Erkrankung ihres Vaters, Rainier von Monaco, illustriert. Dieses Thema sei damals von "öffentlichem Interesse" gewesen. Der Schauspieler hingegen sei "relativ wenig bekannt", zudem seien die Anschuldigungen gegen ihn nicht besonders schwerwiegend gewesen.

Die Urteile werden erst in einigen Monaten erwartet.