Die enge Verbindung zwischen dem Musikdienst und Facebook ist möglicherweise rechtswidrig

Hamburg. Gerade erst an den Start gegangen und schon in der Kritik: Datenschützer sehen massive Probleme bei dem seit Dienstag in Deutschland verfügbaren Musikstreamingdienst Spotify, der damit wirbt, 16 Millionen Titel kostenlos und legal zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wirft Spotify indirekt vor, gegen geltendes Recht zu verstoßen: "Das Telemediengesetz verpflichtet die Internetdienste-Anbieter, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss", sagte Schaar gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Denn Facebook verlangt von seinen Nutzern, sich mit ihrem Klarnamen anzumelden. Alexander Dix, der Berliner Beauftragte für Datenschutz, ging im Gespräch mit der NOZ sogar noch weiter, er riet explizit von der Nutzung des Dienstes ab, "da Facebook sich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält". Spotify empfahl er, ein mit dem deutschen Datenschutzrecht kompatibles Geschäftsmodell zu entwickeln.

Dass das Unternehmen diesen Ratschlag beherzigen wird, ist jedoch unwahrscheinlich. Die enge Verbindung zwischen dem sozialen Netzwerk und der eigenen Musikplattform ist grundlegender Teil der Geschäftspolitik von Spotify, man sieht diese Komponente als Alleinstellungsmerkmal, nicht als Hinderungsgrund.

Den Stand der Verhandlungen zwischen der Gema und Spotify legte Gema-Chef Harald Heker auf der Jahrespressekonferenz der Verwertungsgesellschaft offen. Anders, als das schwedische Unternehmen in Gesprächen zum Deutschlandstart suggeriert hatte, sei bislang noch keine Einigung erzielt worden. Er sei aber "durchaus optimistisch, dass wir zusammenkommen", sagte Heker. Spotify betonte in einem offiziellen Statement lediglich, dass man eine "langfristige Übereinkunft" mit der Gema anstrebe. Die letzte Verhandlungsrunde über die vom Streamingdienst zu zahlenden Lizenzgebühren ist laut Heker für den 26. März angesetzt.