Hamburg. Das Bundeskartellamt hat einen Nachprüfungsantrag der dpa zurückgewiesen, mit der die Nachrichtenagentur die Vergabe eines lukrativen Auftrags des Auswärtigen Amts an den Wettbewerber dapd verhindern wollte. Dabei geht es um die Belieferung deutscher Botschaften und Konsulate mit Nachrichten aus Deutschland. Das Auswärtige Amt hatte sich für das dapd-Angebot entschieden, da es günstiger als das der dpa sei. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.